• 02.03.2012, 12:38:35
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  • OTS0154 OTW0154

Langenzersdorf: Pastoraler, sozialer und kultureller Auftrag des Stifts soll Abhängigkeit von Häuslbauern rechtfertigen

Wien (OTS) - Zwei Gerichte wollen das Recht auf Seiten des Stifts
Klosterneuburg sehen. Sowohl das Landesgericht Korneuburg als auch
das Oberlandesgericht Wien weisen Klagsbegehren zur Geltendmachung
von Eigentumsansprüchen ab

Das Verfahren zur Geltendmachung von außerbücherlichem
Eigentumserwerb nach § 418 Satz 3 ABGB, das die Obfrau des
Langenzersdorfer Pächtervereins als Musterklage für eine Vielzahl von
gleich gelagerten Fällen in Langenzersdorf, Korneuburg,
Klosterneuburg, Wien 21 und 22, führt, wurde sowohl in erster Instanz
vom Landesgericht Korneuburg, als auch in zweiter Instanz vom
Oberlandesgericht Wien, abgewiesen und die Zulassung zum Obersten
Gerichtshof mit der Begründung verwehrt, dass es nach eigener Ansicht
der Judikatur des OGH gefolgt sei und es sich um einen Einzelfall
handeln würde. Gerade das sei aber nach Meinung von Rechtsanwalt Dr.
Werner Borns hier nicht der Fall. Ein Antrag auf Abänderung der
Nichtzulassung samt ordentlicher Revision wurde fristgerecht
eingebracht.

Ebenso in einem zweiten Verfahren mit gleichartiger Rechtslage hat
das Landesgericht Korneuburg nach nur einer Tagsatzung ohne
Vernehmung von Zeugen des Klägers das Verfahren geschlossen und
abgewiesen. Auch hier wird fristgerecht eine Berufung eingebracht
werden. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Zur Vorgeschichte: weitreichende Flächen entlang der Donau im Raum
nördlich und östlich von Wien wurden einst von Markgraf Leopold III.
dem Stift Klosterneuburg geschenkt. Damals handelte es sich um
Augebiet und Schwemmland entlang des Flusses, also beinahe wertlosen
Boden. Erste Anfänge der Rodung und Besiedelung gab es nach dem
Ersten Weltkrieg durch arme Leute. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg
bis in die 80er-Jahre überließ das Stift Klosterneuburg Grundstücke
an Häuslbauer zu moderaten Pachtzinsen und versprach den späteren
Verkauf zu sozialen Bedingungen. Durch großzügige Umwidmungen in
Bauland und Mittel aus öffentlicher Hand wurde das von häufigen
Überschwemmungen heimgesuchte Gebiet durch Donauregulierung und Bau
des Entlastungsgerinnes (Donauinsel) aufgewertet. Diesen
Aufwertungsgewinn machte sich das Stift zunutze und beschloss 1995,
nichts mehr zu verkaufen, um, wie es betont: "mit Verantwortung für
Stift und Pächter zu wirtschaften". Man müsse dem "pastoralen,
sozialen und kulturellen Auftrag" nachkommen.

Hunderte Häuslbauer fühlen sich betrogen. Alles, was sie in ihren
"Lebenstraum" investierten, wurde durch diesen Kapitelbeschluss
massiv entwertet. Die Zusage des Stifts Klosterneuburg, den Grund,
auf dem sie ihr Haus errichtet haben, später kaufen zu können, war
für viele Häuslbauer eine nicht in Zweifel zu ziehende Grundlage
dafür, dass sie all ihr

Erspartes und intensive Mühe aufgewendet haben, ein
Einfamilienhaus zu errichten. Nun sind sie in tiefe Abhängigkeit vom
Stift geraten, aus der sie das Stift - trotz intensiver
Bemühungen des Langenzersdorfer Pächtervereins - nicht "entlassen"
will. Sie können ihr Haus nur mit Zustimmung des Stifts renovieren,
verändern oder verkaufen; ihnen ist die Aufnahme eines
Hypothekarkredits zur Finanzierung derartiger Maßnahmen unmöglich.
Sie sind mit Aufforderungen konfrontiert, Änderungen ihres
Pachtverhältnisses zuzustimmen und Erhöhungen des Pachtzinses zu
akzeptieren.

Der § 418 Satz 3 ABGB würde solchen Häuslbauern Schutz bieten:
wenn jemand in gutem Glauben und mit Wissen des Grundeigentümers ein
Haus mit Belassungsabsicht errichtet und einen späteren Erwerb des
Grundstücks in Aussicht gestellt bekommt, dieser aber später vom
Eigentümer vereitelt wird, genießt er den Schutz des Gesetzes und
wird zum Eigentümer des Grundstücks. Obwohl dies der Oberste
Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist den Pächtern in
diesen beiden Verfahren bislang nicht Recht gegeben worden.

Rückfragehinweis:
Pächterverein Langenzersdorf
Elisabeth Weidenthaler
mailto:weidenthaler@pacht.co.at
Tel.: 0676-3105453
www.pacht.co.at

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