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Langenzersdorf: Pastoraler, sozialer und kultureller Auftrag des Stifts soll Abhängigkeit von Häuslbauern rechtfertigen

Wien (OTS) - Zwei Gerichte wollen das Recht auf Seiten des Stifts Klosterneuburg sehen. Sowohl das Landesgericht Korneuburg als auch das Oberlandesgericht Wien weisen Klagsbegehren zur Geltendmachung von Eigentumsansprüchen ab

Das Verfahren zur Geltendmachung von außerbücherlichem Eigentumserwerb nach § 418 Satz 3 ABGB, das die Obfrau des Langenzersdorfer Pächtervereins als Musterklage für eine Vielzahl von gleich gelagerten Fällen in Langenzersdorf, Korneuburg, Klosterneuburg, Wien 21 und 22, führt, wurde sowohl in erster Instanz vom Landesgericht Korneuburg, als auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien, abgewiesen und die Zulassung zum Obersten Gerichtshof mit der Begründung verwehrt, dass es nach eigener Ansicht der Judikatur des OGH gefolgt sei und es sich um einen Einzelfall handeln würde. Gerade das sei aber nach Meinung von Rechtsanwalt Dr. Werner Borns hier nicht der Fall. Ein Antrag auf Abänderung der Nichtzulassung samt ordentlicher Revision wurde fristgerecht eingebracht.

Ebenso in einem zweiten Verfahren mit gleichartiger Rechtslage hat das Landesgericht Korneuburg nach nur einer Tagsatzung ohne Vernehmung von Zeugen des Klägers das Verfahren geschlossen und abgewiesen. Auch hier wird fristgerecht eine Berufung eingebracht werden. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Zur Vorgeschichte: weitreichende Flächen entlang der Donau im Raum nördlich und östlich von Wien wurden einst von Markgraf Leopold III. dem Stift Klosterneuburg geschenkt. Damals handelte es sich um Augebiet und Schwemmland entlang des Flusses, also beinahe wertlosen Boden. Erste Anfänge der Rodung und Besiedelung gab es nach dem Ersten Weltkrieg durch arme Leute. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 80er-Jahre überließ das Stift Klosterneuburg Grundstücke an Häuslbauer zu moderaten Pachtzinsen und versprach den späteren Verkauf zu sozialen Bedingungen. Durch großzügige Umwidmungen in Bauland und Mittel aus öffentlicher Hand wurde das von häufigen Überschwemmungen heimgesuchte Gebiet durch Donauregulierung und Bau des Entlastungsgerinnes (Donauinsel) aufgewertet. Diesen Aufwertungsgewinn machte sich das Stift zunutze und beschloss 1995, nichts mehr zu verkaufen, um, wie es betont: "mit Verantwortung für Stift und Pächter zu wirtschaften". Man müsse dem "pastoralen, sozialen und kulturellen Auftrag" nachkommen.

Hunderte Häuslbauer fühlen sich betrogen. Alles, was sie in ihren "Lebenstraum" investierten, wurde durch diesen Kapitelbeschluss massiv entwertet. Die Zusage des Stifts Klosterneuburg, den Grund, auf dem sie ihr Haus errichtet haben, später kaufen zu können, war für viele Häuslbauer eine nicht in Zweifel zu ziehende Grundlage dafür, dass sie all ihr

Erspartes und intensive Mühe aufgewendet haben, ein Einfamilienhaus zu errichten. Nun sind sie in tiefe Abhängigkeit vom Stift geraten, aus der sie das Stift - trotz intensiver
Bemühungen des Langenzersdorfer Pächtervereins - nicht "entlassen" will. Sie können ihr Haus nur mit Zustimmung des Stifts renovieren, verändern oder verkaufen; ihnen ist die Aufnahme eines Hypothekarkredits zur Finanzierung derartiger Maßnahmen unmöglich. Sie sind mit Aufforderungen konfrontiert, Änderungen ihres Pachtverhältnisses zuzustimmen und Erhöhungen des Pachtzinses zu akzeptieren.

Der § 418 Satz 3 ABGB würde solchen Häuslbauern Schutz bieten:
wenn jemand in gutem Glauben und mit Wissen des Grundeigentümers ein Haus mit Belassungsabsicht errichtet und einen späteren Erwerb des Grundstücks in Aussicht gestellt bekommt, dieser aber später vom Eigentümer vereitelt wird, genießt er den Schutz des Gesetzes und wird zum Eigentümer des Grundstücks. Obwohl dies der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist den Pächtern in diesen beiden Verfahren bislang nicht Recht gegeben worden.

Rückfragen & Kontakt:

Pächterverein Langenzersdorf
Elisabeth Weidenthaler
weidenthaler@pacht.co.at
Tel.: 0676-3105453
www.pacht.co.at

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