• 29.02.2012, 09:31:34
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EU-Kommission zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL)

Heidelberg-Berlin (ots) - Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, erklärte heute
in Frankfurt, am Vortag einer wichtigen Anhörung der EU-Kommission
zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL), in
Richtung Brüssel:

"Ob die Solvency II-Regulierung für die Versicherungswirtschaft gut
ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Auf die betriebliche
Altersversorgung passen die quantitativen Anforderungen von
Solvency-II aber auf gar keinen Fall. Angesichts der zusätzlichen
Sicherungsmechanismen in der zweiten Säule würden
Eigenmittelanforderungen à la Solvency-II die Betriebsrenten unnötig
verteuern. Es würde nur europaweit totes Kapital im dreistelligen
Milliardenbereich in den Einrichtungen angesammelt was für dringend
notwendige Konjunkturprogramme nicht mehr zur Verfügung stünde. "

Hintergrund der öffentlichen Anhörung am 1. März 2012 in Brüssel ist
die geplante Überarbeitung der EbAV-RL. Die EbAV-RL setzt seit 2003
EU-weite aufsichtsrechtliche Mindeststandards für Einrichtungen der
betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Zu den EbAV zählen in
Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. Die europäische
Aufsichtsbehörde EIOPA hatte am 15. Febr. 2012 ihre 515-seitige
Antwort auf das Konsultationsersuchen zur Überarbeitung der EbAV-RL
an die EU-Kommission gegeben.

Am Rande einer Investorenkonferenz in Frankfurt erklärte Heribert
Karch dazu weiter:

"Erste AbA-Auswertungen der im Vorfeld von EIOPA durchgeführten
Konsultation zeigen:

- Von den 170 abgegebenen Stellungnahmen kamen die meisten aus 
     Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Frankreich. Nur 11 
     Länder haben sich überhaupt mit den zentralen Themen der 
     Konsultation, der risikobasierten Eigenmittelanforderung und der
     marktkonsistenten Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten 
     bei EbAV, beschäftigt. Stellt sich hier nicht die Frage, nach 
     dem Sinn der von der EU-Kommission angestrebten 
     Vollharmonisierung des Aufsichtsrechts für EbAV? Die EU hat 
     derzeit 27 Mitgliedstaaten.
   - Im Wesentlichen sprechen sich nur Frankreich sowie verschiedene 
     Lebensversicherer und ihre Verbände für eine Übertragung der 
     Solveny-II-Eigenmittelanforderungen auf EbAV aus. Im Fokus 
     künftiger Diskussionen sollten aber die Interessen der 
     Arbeitgeber und der Begünstigten stehen - und nicht jene der 
     Versicherungswirtschaft."

Außerdem wies er darauf hin:

"Die EU-Kommission betont in dem Mitte Februar 2012 vorgelegten
Weißbuch Rente selbst, wie wichtig der kostengünstige Ausbau der
ergänzenden Altersversorgung ist. Dann darf sie aber auch keine
überflüssigen Kostentreiber installieren."

Die AbA ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau
der betrieblichen Altersversorgung ein.

Rückfragehinweis:
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit

Klaus Stiefermann
Geschäftsführer

+49 6221 137178-14
[email protected]

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