• 29.02.2012, 08:53:31
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  • OTS0022 OTW0022

Wichtige Informationen zum einheitlichen EU-Führerschein ab 2013

Umtausch nicht verpflichtend

St. Pölten (OTS/NLK) - Ab 2013 gibt es den einheitlichen
EU-Scheckkartenführerschein. Der Führerschein wird auf 15 Jahre
befristet. Wichtig ist, dass es dafür keine verpflichtende ärztliche
Untersuchung geben wird und auch keine zusätzliche Ausbildung in der
Fahrschule notwendig sein wird. Alle Führerscheine, die vor dem 19.
Jänner 2013 ausgestellt wurden bzw. werden, sind bis 18. Jänner 2033
gültig. Ein Umtausch ist nur nötig, wenn sich entweder Daten ändern,
der Führerschein verloren oder gestohlen wurde oder das Dokument
Beschädigungen aufweist. Diejenigen, die den alten
Papier-Führerschein gegen den Scheckkartenführerschein eintauschen
wollen, können den neuen Scheckkartenführerschein bei jeder
Führerscheinbehörde (entweder jene am Wohnsitz oder jede andere in
Österreich) beantragen. Dafür notwendig ist ein aktuelles Passfoto,
die Kosten betragen 49,50 Euro.

Vorgesehen sind weiters eine neue Führerscheinklasse "AM" für
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge statt dem
Mopedausweis, ein stufenweiser Zugang zum Motorradführerschein sowie
die neuen Motorradklassen A 1, A 2 und A.

Weitere Informationen zu diesem Thema bieten die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Bürgerbüros des Landes oder die Internetseiten
www.help.gv.at, www.scheckkartenführerschein.at und www.noe.gv.at.

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12172
www.noe.gv.at/nlk

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