- 18.02.2012, 18:21:39
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- OTS0043 OTW0043
Hypo Alpe Adria: Stellungnahme von Dr. Wolfgang Kulterer zur Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft München
Klagenfurt (OTS) - Im Namen und im Auftrag meines Mandanten, Dr.
Wolfgang Kulterer, darf ich zur Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft
München, ein Ermittlungsverfahren gegen vier Österreicher, neben Dr.
Tilo Berlin, Dr. Siegfried Grigg und Josef Kircher auch Dr. Wolfgang
Kulterer, einleiten zu wollen, folgende Medienstellungnahme abgeben:
Das Vorhaben der Staatsanwaltschaft München ist rein politisch
motiviert und stellt nichts anderes als einen untauglichen Versuch
des Freistaates Bayern dar, die Verantwortung der staatlichen
Bayrischen Landesbank (BayernLB) für die Pleite der Hypo Alpe Adria
auf Österreich abzuschieben.
Diesbezüglich erinnern wir an folgende längst belegte Fakten:
a) Die BayernLB hat als Mehrheitseigentümer der Hypo Alpe Adria
dieser nachweisbar im November und Dezember 2009 bewusst und
vorsätzlich Kapital in Milliardenhöhe entzogen und so die Pleite der
Hypo Alpe Adria überhaupt erst herbei geführt.
b) Die längst bekannten und vorliegenden wirtschaftlichen Kennzahlen
der Hypo Alpe Adria beweisen, dass der Mehrheitseigentümer BayernLB
der Hypo Alpe Adria trotz Ausbruch der Finanzkrise einen für den
damaligen Zeitraum extrem riskanten und unverantwortlichen
Wachstumskurs verordnet hat, der tatsächlich zu den immer wieder
kolportierten Verlusten in Milliardenhöhe geführt und damit die zum
Zeitpunkt des Verkaufs gute wirtschaftliche Lage der Hypo Alpe Adria
existenzgefährdend geschwächt hat.
Die bayrischen Behörden übergehen wohlweislich diese Fakten und haben
bei ihren bisherigen Ermittlungen gegen die dafür verantwortlichen
Organe der BayernLB - aus welchen Gründen auch immer - offensichtlich
bisher kein zufriedenstellendes Ergebnis vorweisen können, weswegen
man nun dazu übergeht, von diesem Versagen durch den Versuch der
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen vier Österreicher
abzulenken.
Wir gehen allerdings nach einer juristischen Ersteinschätzung davon
aus, dass das Vorhaben der Staatsanwatschaft München juristisch
unhaltbar ist und letztlich wie das "Hornberger Schießen" enden wird,
bis dahin jedoch die Verfolgung der tatsächlich verantwortlichen
Deutschen verjährt sein wird.
Es erscheint rechtlich völlig unzulässig und rechtswidrig, dass eine
ausländische Justiz in einer österreichischen Causa mit einem
österreichischen Gerichtsstandort und einer österreichischen
Rechtszuständigkeit ein Ermittlungsverfahren einleiten und somit die
österreichische Justiz umgehen und de facto ausschalten kann.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die österreichische
Justiz in der Causa Hypo Alpe Adria bereits seit mehr als zwei Jahren
Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, mehr noch, es nach
staatsanwaltschaftlichen Prüfungen bereits zahlreiche
Verfahrenseinstellungen und sogar ein Urteil eines unabhängigen
österreichischen Gerichtes gibt, nämlich einen Freispruch für Dr.
Wolfgang Kulterer.
Überdies wird betont: Zu jenem Sachverhalt, in dessen Zusammenhang
nunmehr die Staatsanwaltschaft München die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens versucht, gibt es bereits rechtskräftige
Entscheidungen der österreichischen Justiz mit dem Ergebnis,
fehlender strafrechtlicher Relevanz des Sachverhaltes.
Um so mehr sind wir daher der festen Überzeugung, dass den Vorwürfen
der Staatsanwaltschaft München jede sachliche Grundlage fehlt und
diese vollkommen unzutreffend und ungerechtfertigt sind.
In diesem Zusammenhang ersuchen wir aber dennoch um Verständnis, dass
wir zu Vorwürfen, die uns nur aus den Medien bekannt sind, - dies ist
übrigens eine vielfach praktizierte, allerdings gesetzeswidrige
Praktik in der Causa Hypo Alpe Adria - ohne konkrete Aktenkenntnis
keine inhaltliche Stellungnahme abgeben können und wollen.
Ich kann jedoch versichern, dass mein Mandant Dr. Wolfgang Kulterer
keine ungesetzlichen Handlungen unternommen hat und er mit den
Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten wird, um auch diese
unqualifizierten Vorwürfe zu entkräften.
Einzig zu betonen ist, dass Dr. Wolfgang Kulterer für die Erstellung
der Bilanzen der Jahre 2006 und 2007 nicht verantwortlich war und
daher hierfür auch nicht verantwortlich gemacht werden kann, zumal er
im Oktober 2006 als Vorstand und im Oktober 2007 als
Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo Alpe Adria ausgeschieden ist.
Dieser Umstand ist insofern wichtig, weil die letzte Bilanz der Hypo
Alpe Adria, für welche Dr. Wolfgang Kulterer als Vorstand zuständig
war, jene aus dem Jahr 2005 ist, die übrigens unter Aufsicht der FMA
und der Nationalbank erstellt wurde. Die für den Verkauf an die
Bayern entscheidende Hypo-Bilanz wurde daher nicht unter der
Verantwortung des Dr. Wolfgang Kulterer erstellt. Der Verdacht der
Bilanzfälschung gegen Dr. Wolfgang Kulterer ist folglich absurd und
dient nur dazu, meinen Mandanten aufs Neue zu Unrecht zu
kriminalisieren.
Dr. Wolfgang Kulterer hat im übrigen nicht jenen, für den Sachverhalt
relevanten Datenraum im Zuge des Hypo-Verkaufs an die BayernLB
eingerichtet, war nie im besagten Datenraum und hat auch nie
irgendjemanden in welcher Form auch immer getäuscht. Ein
Betrugsvorwurf ist demnach absurd.
Selbstverständlich werden wir darum die rechtlich völlig unzulässige
und rechtswidrige Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft München mit
allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln bekämpfen. Auch, weil wir
nicht zulassen wollen, dass die österreichische Justiz, in deren
unabhängige Arbeit wir volles Vertrauen haben, seitens des
benachbarten Auslandes angegriffen und das Funktionieren des
österreichischen Rechtsstaates somit in Frage gestellt wird.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanker & Partner
Waagplatz 6, 9020 Klagenfurt
Tel.: + 43 463 50 40 40
E-Mail: office@lanker.at
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