- 13.02.2012, 16:14:46
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- OTS0146 OTW0146
Beginn der Straßenbauarbeiten "Umfahrung Schützen" weiterhin nicht möglich
Eisenstadt (OTS) - Bezugnehmend auf die Mitteilung von Landesrat
Helmut Bieler zum Thema "Grundinanspruchnahme für den Bau der B50 -
Umfahrung Schützen gewährleistet" vom 13. Februar 2012 teilt die
Esterházy Privatstiftung mit:
Es ist falsch, dass eine Klage zurückgewiesen wurde. Bei dem
aktuell zugestellten Beschluss handelt es sich nicht um eine
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und auch nicht um eine Klage,
sondern um eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, der nunmehr
keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde. Bei derartigen
Straßenbauverfahren wird in der Regel keine aufschiebende Wirkung für
Betroffene zuerkannt. Das bedeutet aber nicht, dass die Beschwerden
bereits behandelt und abgelehnt wurden.
Diese Entscheidung bedeutet zunächst, dass der
Verwaltungsgerichtshof kein vorsorgliches Verbot des Beginnes von
Bauarbeiten ausspricht. Das Land Burgenland trägt nun selbst das
Risiko, dass bei einem negativen gerichtlichen Ausgang das Land den
Rückbau der Straße auf eigene Kosten vornehmen muss.
Da die Verfahren nach dem Naturschutz-, Wasser- und Forstrecht
nach wie vor anhängig sind, ist ein Baubeginn derzeit rechtlich nicht
zulässig. Unrichtig ist daher die Behauptung, dass aufgrund dieser
Entscheidung nunmehr die Grundstücke für den Bau zur Verfügung
stehen!
Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der
Beschwerde im Verfahren ist vor dem Verfassungsgerichtshof nach wie
vor anhängig und noch nicht entschieden.
Zu wichtigen materiellen Fragen, ob die Umfahrung Schützen im
öffentlichen Interesse ist, liegt noch überhaupt keine Entscheidung
vor.
Esterházy, zusammen mit vielen Grundeigentümern und betroffenen
Bewohnern von Schützen, fordert erneut eine offene und transparente
Verkehrsplanung für das ganze westliche Ufer des Neusiedlersees.
Es ist ebenso bedauerlich, dass sich das Land bis heute einem
öffentlichen Umweltverträglichkeitsverfahren versperrt, an dem sich
betroffene Private mit voller Rechtsstellung beteiligen können. Das
widerspricht jedem modernen Prinzip der demokratischen
Bürgerbeteiligung.
Es sei noch einmal daran erinnert, dass in Schützen 2001 die
Bevölkerung nicht über eine Nordvariante einer Umfahrung abgestimmt
hat.
Esterházy stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, dass die
Westregion des Neusiedlersees eine der wertvollsten Regionen unseres
Landes ist. Die Trasse der Schnellstraße in Schützen ist nicht im
Interesse der Bürger. Die geplante Weiterführung der Schnellstraße
bis Neusiedl wäre eine große Gefährdung der Qualitäten unserer
Region.
Rückfragehinweis:
Mag. Christina Zwickl, M.A.
Öffentlichkeitsarbeit
Esterházy Privatstiftung
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