• 13.02.2012, 09:00:34
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Der österreichische TV Sender Puls4 wurde zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Journalist Oliver Daniel Dikas klagte den österreichischen TV Sender Puls4 nach Paragraph 6 (Mediengesetz) wegen Übler Nachrede

Wien (OTS) - Am 24. Januar 2012 um 13.00 Uhr fand im Landesgericht
für Strafsachen Wien das Medienstrafverfahren Oliver Daniel Dikas
gegen Puls 4 wegen Übler Nachrede (Paragraph 6 Mediengesetz) statt.
Der TV-Sender Puls 4 wurde zu 15.000 Euro Schmerzensgeld, Zahlung der
gesamten Verfahrenskosten und Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Oliver Daniel Dikas wurde von dem Wiener Rechtsanwalt Mag. Huber
Wagner vertreten.

In der Crime Doku "Der Mordfall Stefanie P." aus der Reihe
"Österreichs schockierendste Verbrechen", die unter Leitung der Puls4
Mitarbeiterin Gerda Wanjek-Bauer erstellt wurde, hatte man den Zeugen
Oliver Daniel Dikas als möglichen Täter/Verdächtigen dargestellt.

Gemäß Ermittlungen der Gruppe Stöcklhuber vom Landeskriminalamt
Wien war Oliver Daniel Dikas zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens
Verdächtiger sondern lediglich Zeuge.

Der Medienrichter Stefan Apostol sprach nach kurzer Verhandlung
ein Urteil: der Fernsehsender Puls 4 wurde zu 15.000 Euro
Schmerzensgeld, Prozesskostenübernahme und Gegendarstellung
verurteilt.

Rückfragehinweis:
Oliver Daniel Dikas
98 Rama Residence Room 2432, Bangkorlaem, Bangkok, Thailand 10120

Tel.: 0043-650 2258 380

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