- 10.02.2012, 15:56:32
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Die Austrian Directors' Association fordert nach gestrigem EUGH Urteil sofortige Reparatur des Filmurheberrechts.
Laut Urteil im Vorabentscheidungsverfahren (C-277/10) sind Passagen im heimischen Filmurheber/Verwertungsrecht gemeinschaftswidrig.
Wien (OTS) - Nach einem jahrzehntelangen Kampf gibt der EUGH nun
den heimischen FilmurheberInnen Recht! In seinem gestern
veröffentlichten Urteil stellt der EUGH unmissverständlich fest: Die
so genannte "Cessio Legis", also die Legalzession aus dem Jahre 1936,
wonach den ProduzentInnen und nicht den HaupturheberInnen die
Verwertungsrechte originär zustehen, ist gemeinschaftswidrig!
Außerdem wurde klargestellt, dass die HaupturheberInnen, also die
RegisseurInnen, einen UNVERZICHTBAREN ANSPRUCH auf angemessene
Vergütung aus den Leerträgerabgaben haben. Die Austrian Directors'
Association fordert das sofortige Ende der gesetzlichen
Benachteiligung der RegisseurInnen!
Wie die Austrian Directors' Association schon in mehreren
Aussendungen und Gesprächen mit Politik, Herstellern und
Verwertungsgesellschaften klarstellte, ist die visionslose Anlehnung
an die Deutsche Gesetzgebung mit deren "Vermutungsregel" nicht
zielführend. Eine Anlehnung an Gesetze in den Skandinavischen Ländern
oder Frankreich, in denen RegisseurInnen und AutorInnen Rechte
genießen, die ein gerechtes Einkommen aus ihren Werken zwar nicht
garantieren, aber zumindest gut ermöglichen, ist anzustreben. Die
Austrian Directors' Association verlangt eine gut durchdachte,
zeitgemäße Reparatur des Filmurheberrechts und keine schlechte Kopie
eines ebenfalls urheberrechtsfeindlichen Gesetzes in unserem
Nachbarland. Die Austrian Directors' Association bedauert, dass der
EUGH eine Vermutungsregel grundsätzlich zulässt und fordert die
Gesetzgebung auf, von dieser Möglichkeit Abstand zu halten. Verträge,
die auf Augenhöhe verhandelt werden, müssen Vermutungen ersetzen.
Die Austrian Directors' Association bedankt sich bei der
Verwertungsgesellschaft VDFS, und dem Verband FilmRegie Österreich
für die jahrelange Kooperation in diesem oft endlos erscheinenden
Kampf.
Das veröffentlichte Urteil finden Sie unter:
http://www.ots.at/redirect/curia.europa.eu
Rückfragehinweis:
Austrian Directors' Association
www.directors.at
D.Streicher 06602136050
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