- 08.02.2012, 16:31:25
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- OTS0189 OTW0189
EANS-Hauptversammlung: CEG I Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am
Mittwoch, den 29. Februar 2012, um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17,
5. Obergeschoß, Sitzungszimmer, 1060 Wien, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
CEG I Beteiligungs AG
FN 180036i, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien
ISIN: AT 0000774658
Als T a g e s o r d n u n g wird bekannt gemacht:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.08.2011 und des
Lageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr vom 01.09.2010-31.08.2011.
2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.09.2011-
31.08.2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr vom 01.09.2010-31.08.2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr vom 01.09.2010-31.08.2011.
5. Beschlussfassung über die Vergütung an den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr vom 01.09.2011-31.08.2012.
6. Bericht über die Verkaufsbemühungen betreffend die Veräußerung der
Beteiligung an der ABATEC-Electronic AG.
7. Beschlussfassung über die Zurückziehung der Aktien vom geregelten
Freiverkehr der Wiener Börse AG und Einbeziehung der Aktien in den
Dritten Markt der Wiener Börse AG.
8. Allfälliges.Folgende Unterlagen stehen ab 08. Februar 2012, innerhalb der gesetzlichen
Frist des § 108 Abs 3 AktG (idF ARÄG 2009), zur Einsicht- und Abschriftnahme in
den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG zum Download
unter www.gep.at/CEGI zur Verfügung:
- Jahresabschluss zum 31.08.2011 inklusive Lagebericht des Vorstandes
- Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2-6
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Der Antragssteller muss seinen Aktienbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien durchgehend halten.
Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor
der ordentlichen Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060
Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, per Telefax unter der Telefax-
Nummer 01-5817611 zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit dem Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrats auf der Website der Gesellschaft (www.gep.at/CEGI)
zugänglich gemacht werden.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01- 5817611zugehen. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
(schriftlich) an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
übermittelt werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, welche jeweils
am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung ausgestellt sein muss,
nachweisen. Die Depotbestätigung muss jeweils am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung die Aktionärseigenschaft des jeweiligen Aktionärs
dokumentieren und muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
b) den Aktionär durch Namen (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsland geführt wird;
c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs
sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur
Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss die Depotbestätigung spätestens bis
zum Ablauf des dritten, der Versammlung vorausgehenden Werktages bei der
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 eingelangt
sein.
Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG)
Für die Aktionäre besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächigten ausüben zu lassen. Ein entsprechendes Stimmrechtsformular und
weitere Informationen stehen bei der CEG I Beteiligungs AG, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG
unter www.gep.at/CEGI zur Verfügung. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax
unter der Telefax-Nummer 01-5817611 übermittelt werden. Auch der Widerruf einer
Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer zu übermitteln.
Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung sind 300.000
Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme gewährt.
Wien, im Jänner 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Elisabeth Lietz
Investor Relations & Communications
Tel.: +43 - 1 - 581 83 90 - 61
Email: e.lietz@gep.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: CEG I Beteiligungs AG
Mariahilfer Straße 1
A-1060 Wien
Telefon: +43 1 581 83 90
FAX: +43 1 581 76 11
Email: office@gep.at
Branche: Wertpapiere
ISIN: AT0000774658
Indizes:
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
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