- 06.02.2012, 12:56:10
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- OTS0135 OTW0135
Oberlandesgericht Linz gibt Imperial recht
Eine außerordentliche Kündigung der Gesellschafter ist nicht zulässig - der Kapitalerhalt der Imperial ist damit gesichert
Linz (OTS) - Der VKI hatte sich die Ansprüche einer
Gesellschafterin aus ihrer Beteiligung abtreten lassen und die
Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG (Imperial)
auf außerordentliche Kündigung und sofortige Auszahlung der
Anteilswerte geklagt.
Das Oberlandesgericht als Berufungsgericht entschied, dass die
außerordentliche Kündigung der Gesellschafterin bereits verfristet
ist. Es gelten daher die Bedingungen des Gesellschaftsvertrages. Die
ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof ist nicht zulässig.
Begründung: Die 2008 erfolgte oberstgerichtliche Entscheidung zum
Kapitalerhalt bei einer GmbH & Co. KG (2 Ob 225/07 p) erlaubt keine
vom Jahresergebnis unabhängige Auszahlung von Vorweggewinnen, wie sie
von Imperial seit 35 Jahren in Form einer jährlichen 6%-igen
Ausschüttung an die Gesellschafter vorgenommen wurde.
Der VKI qualifizierte die Umsetzung dieser Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes durch Imperial als außerordentlichen Kündigungsgrund,
welcher die Gesellschafterin zum sofortigen Abzug ihres Kapitals
berechtigen würde.
Das Erstgericht gab dem VKI recht. Die vom VKI vorgebrachten
Argumente zur Irreführung wurden verneint. Argumentiert wurde dabei
vom VKI, dass Immobilien im Ausland nicht direkt, sondern in
Tochtergesellschaften gehalten werden. Das Gericht stellte dazu fest,
dass die Geschäftstätigkeiten im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich
festgelegt sind und der Gesellschafterin nicht verschwiegen wurden.
Der VKI brachte zu dieser Thematik für zwei weitere Gesellschafter
eine zweite Klage ein. Diese wurde vom Gericht kostenpflichtig
abgewiesen und ist noch nicht rechtskräftig. Dabei entschied das
Erstgericht wie das Oberlandesgericht, mit dem Ergebnis, dass die
außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, weil verfristet. Sie
wird als ordentliche Kündigung gewertet.
Die Imperial verfügt weitgehend über gute Immobilienobjekte, die
direkt oder über Tochtergesellschaften gehalten werden. Bei Objekten
wie Hotels oder Bürohäusern empfiehlt es sich aus wirtschaftlichen
Gründen, diese in eigenen Objektgesellschaften zu halten,
insbesondere wenn sie im Ausland zu bewirtschaften sind. Viele
Objekte haben stille Reserven und das Unternehmen ist bemüht, die
stillen Reserven zu realisieren, was jedoch Ausdauer und gutes
Market-Timing erfordert.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 hat wertmindernde
Auswirkungen auf die Imperial, die auch in Ungarn, den neuen
Bundesländern Deutschlands und Italien tätig ist. In Ungarn ist es
derzeit nicht möglich Immobilienprojekte ohne Wertverlust zu
realisieren, da keine Nachfrage herrscht und Euro-Finanzierungen
schwer erhältlich sind.
Dr. Ettehadieh: "Ich bin froh, dass beide Gerichte zum Wohle aller
Imperial-Gesellschafter entschieden haben und der Kapitalerhalt der
Gesellschaft somit gesichert ist."
Rückfragehinweis:
IMPERIAL Finanzgruppe
Dr. Faramarz Ettehadieh
Hafferlstraße 7, A-4020 Linz
Tel.: +43 (0) 732 7660 264
Fax.: +43 (0) 732 77 65 07
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