• 01.02.2012, 18:47:50
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  • OTS0259 OTW0259

Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft Wien zum Vorwurf unvollständiger Aktenübermittlung an U-Ausschuss

Wien (OTS) - Zum Vorwurf unvollständiger Aktenübermittlung der
Justiz an den Untersuchungsausschuss nimmt die Oberstaatsanwaltschaft
Wien wie folgt Stellung:

Die übermittelten Akten der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Wien wurden
vollständig der Parlamentsdirektion übermittelt. Dafür haben diese
Staatsanwaltschaften unter Aufwendung aller zur Verfügung stehenden
Kapazitäten während der laufenden Ermittlungen aus den in Papierform
vorliegenden Akten elektronische Datenträger in einer eigens für den
Untersuchungsausschuss gewünschten Form hergestellt.

Lediglich für jene Fällen, in denen durch eine Aktenweitergabe der
Zweck der bevorstehenden oder laufenden Ermittlungen gefährdet wäre,
haben Justizvertreter vorab im November 2011 mit der Vorsitzenden und
den Fraktionsführern der im Ausschuss vertretenen politischen Partien
vereinbart, dass die auf diese Ermittlungen Bezug nehmenden
Aktenteile von der Übermittlung ausgenommen werden.
Darüber hinaus ist klarzustellen, dass die Ermittlungen in den
einzelnen Strafverfahren selbstverständlich auch während des
laufenden Untersuchungsausschusses fortgeführt werden. Die
Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bestehen - soweit die
Staatsanwältin/der Staatsanwalt nicht unmittelbar selbst ermittelt -
zum großen Teil aus Berichten der Kriminalpolizei an die
Staatsanwaltschaft. In diesen Berichten werden mehrere
Ermittlungsergebnisse, wie zum Beispiel Ergebnisse von Durchsuchungen
oder Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen, wiedergegeben und
zusammengefasst. Erst durch diese zusammenfassenden polizeilichen
Berichte an die Staatsanwaltschaft werden diese Inhalte Bestandteile
der Akten des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Es ist
demnach üblich und keineswegs außergewöhnlich, dass einzelne
Vernehmungen von der Polizei bereits durchgeführt wurden, aber der
Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegen, daher nicht im
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakt beinhaltet sind und schon aus
diesem Grund nicht dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden
können.

Die Vorwürfe, die Staatsanwaltschaften würden Aktenbestandteile
dem Untersuchungsausschuss vorenthalten, entbehren daher jeder
Grundlage.

Rückfragehinweis:
Erste Oberstaatsanwältin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda
Medienstelle Oberstaatsanwaltschaft Wien
Tel.:01/52152/3363
Mobil: 0676 8989 23209
E-Mail: Ilse-Maria.Vrabl-Sanda@justiz.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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