• 31.01.2012, 17:26:17
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Stabilität steigern, Vertrauen stärken EU-Unterausschuss berät über Regulierung des Finanzmarktes

Wien (PK) - Finanzpolitische Themen wie Basel III und die
Finanztransaktionssteuer beherrschten den zweiten Teil des heutigen
EU-Unterausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten setzten damit
ihre Diskussion vom 22. November des Vorjahres fort, nachdem damals
die entsprechenden Tagesordnungspunkte vertagt worden waren (siehe
PK-Meldung Nr. 1118/2011).

Basel III

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie ("CRD 4") und eine Verordnung
("CRR"), Teil 1, 2 und 3 über die Aufnahme der Tätigkeiten,
Beaufsichtigung und aufsichtsrechtliche Anforderungen bei
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen soll "Basel III" umgesetzt
werden. Ziel ist es, die Finanzmarktstabilität zu steigern, das
Vertrauen der Anleger in das Finanzsystem zu stärken und die
Resistenz des Finanzsystems in Finanzkrisen anzuheben. Vor allem soll
die Eigenkapitalbasis und die Liquidität im Bankensektor angehoben,
der Verschulungsgrad der Kreditinstitute reduziert und prozyklische
Effekte vermieden werden. Zentrale Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung
sind die höheren Anforderungen an die Qualität und Quantität des
"harten Kernkapitals" und eine absolute Begrenzung des Verhältnisses
der Ausleihungen zum Eigenkapital ("Leverage Ratio"). Das
Liquiditätsregime soll weltweit harmonisiert werden und die
vorzuhaltenden Kapitalpuffer haben sich an Stressszenarien zu
orientieren. Darüber hinaus sollen die antizyklischen Elemente durch
über den Konjunkturzyklus variierende Rückstellungserfordernisse (in
der Aufschwungphase höher) gestärkt und das Risiko von Gegenparteien
berücksichtigt werden.

Basel III tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft, wobei einzelne
Vorschriften in den ersten Jahren noch mit keinen
Kapitalanforderungen verbunden sind, sondern erst beobachtet werden.
(z.B. Leverage Ratio, Liquiditäts-Strukturkennzahl "Net Stable
Funding Ratio"). Die Mitglieder der G 20 (darunter auch die USA)
verpflichteten sich zur Umsetzung von Basel III, die USA zudem zur
nachträglichen Umsetzung von Basel II und II.5 bis 31. Dezember 2012.

Zum Regelungspaket gehören darüber hinaus die Harmonisierung des
europäischen Bankenaufsichtsrechts ("single rule book"), die weitere
Stärkung der Corporate Governance und der Risikomanagementfunktion in
den Kreditinstituten, sowie einheitliche Maßnahmen und Sanktionen,
die von zuständigen Behörden gesetzt werden können, um die
Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands sicherzustellen bzw.
Verstöße gegen das geltende Recht zu ahnden.

Österreich erwartet sich laut Finanzministerium durch die neuen
Vorschriften eine Erhöhung der Finanzmarktstabilität, und eine
Minimierung der Risiken für die SteuerzahlerInnen. Es gilt jedoch
eine Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen
Bankensektors sowie eine Überwälzung der Kosten auf KundInnen zu
vermeiden, stellt das Ressort fest. Außerdem müsse die Kreditvergabe
an mittlere und kleine Unternehmen sichergestellt bleiben, auch seien
die speziellen Besonderheiten der österreichischen Banken zu
berücksichtigen, die grenzüberschreitend tätig sind. Die
österreichische Kreditwirtschaft sei auch durch kleine, vornehmlich
regional aktive Banken gekennzeichnet.

In der Debatte erinnerte Bundesministerin Maria Fekter daran, dass es
seit 2008 Bemühungen auf europäischer Ebene gebe, die Finanzmärkte zu
regulieren. Nunmehr nehme man die zweite Stufe in Angriff, was
Österreich begrüße. Es bedürfe hier weder einer Zentralisierung noch
eines "Kantönligeists", sondern eines vernünftigen Mittelwegs, der in
einer ansprechenden Zusammenarbeit liege.

Abgeordneter Jan Krainer (S) meinte, es brauche drei wesentliche
Punkte bei der Regulierung: entsprechende Eigenkapitalvorschriften,
ein Insolvenzrecht für Banken, die grenzüberschreitend tätig sind,
und eine Trennung zwischen Invest- und Geschäftsbereich. Diese Punkte
müsse man adäquat berücksichtigen. Abgeordneter Günter Stummvoll (V)
warnte davor, die Banken zu überfordern, denn man müsse sich des
Umstands bewusst sein, dass diese unsere Wirtschaft finanzierten.
Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) setzte sich mit den
Gefahren einer Kreditklemme auseinander, und Abgeordneter Christoph
Hagen (B) wies darauf hin, dass es die Bürgerinnen und Bürger gewesen
seien, welche die Fehler der Banken durch ihre Steuergelder
ausgeglichen hätten.

Finanztransaktionssteuer

Einmal mehr bekräftigten die Abgeordneten ihr Unterstützung zur
Einführung der Finanztransaktionssteuer. Der von der Kommission
vorgelegte Vorlage für eine diesbezügliche Richtlinie wurde demgemäß
auch allgemein begrüßt.

Konkret sieht der Vorschlag eine breite Bemessungsgrundlage durch
Einbeziehung aller Finanzprodukte und aller Transaktionen zwischen
den Finanzinstituten vor. Ausgenommen sollen normale
Finanztätigkeiten, wie z.B.: Kreditgeschäfte, Hypothekardarlehen,
Versicherungen, von Privatpersonen und Unternehmen sein, ebenso
Transkationen mit der EZB, den Zentralbanken der MS, der EFSF,
Zentralen Gegenparteien (CCPs) und internationalen Organisationen. Es
sind niedrige Steuersätze von 0,1% des Kauf-/ Marktpreises bzw. für
Derivate 0,01% vom Nominalbetrag angedacht; die Steuer wäre jeweils
für den Verkäufer und den Käufer zu entrichten, sodass die
Transaktion insgesamt mit 0,2% bzw. bei Derivaten mit 0,02% belastet
wird. Umgehungen sollen insofern erschwert werden, indem
Steuerpflicht entsteht, sobald zumindest eine Transaktionspartei in
der EU ansässig ist.

Vorläufige Schätzungen der EU-Kommission gehen von einem Steuerertrag
für die gesamte EU in der Höhe von rund 57 Mrd. € jährlich aus.

Für die Einführung einer solchen Steuer innerhalb der EU sprechen
sich insbesondere Österreich, Frankreich, Deutschland, Spanien,
Belgien und Finnland aus. Kritisch bis ablehnend haben sich bislang
Schweden, Großbritannien und die Tschechische Republik geäußert.

Bundesministerin Maria Fekter berichtete vom aktuellen Stand der
Diskussionen um diese Steuer und erklärte, es gebe mittlerweile eine
recht breite Front für die Einführung dieser Maßnahme, wenngleich sie
von einigen Staaten, etwa von Großbritannien, nach wie vor abgelehnt,
und von anderen, etwa Schweden, skeptisch gesehen werde. Jedenfalls
arbeite man kontinuierlich an der Umsetzung, wobei die zu erwartenden
Einnahmen mit den Beiträgen der Mitgliedsländer gegengerechnet werden
sollten, sodass sie davon ausgehe, dass Österreich entsprechend
profitieren werde.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sagte, wenngleich noch viel Arbeit
vor uns liege, so stimme doch die Zielrichtung, was erfreulich sei.
Dieser Ansicht schloss sich auch Abgeordneter Alexander Van der
Bellen (G) an, der allerdings wissen wollte, wie die zu erwartenden
Einnahmen tatsächlich aufgeteilt würden. Genau diese Frage war auch
den Abgeordneten Johannes Hübner (F) und Christoph Hagen (B) ein
Anliegen. Die Gelder dürften nicht irgendwo in Brüssel versiegen, die
Mitgliedsländer müssten von ihnen konkret profitieren. Abgeordneter
Jan Krainer (S) merkte schließlich noch kritisch an, er finde es
befremdlich, dass nun ausgerechnet die Devisentransaktionen, die
seinerzeit ja der Kern der Idee gewesen seien, von der Steuer
ausgenommen werden sollten. Hier sollte man also noch einmal über die
genaue Ausrichtung nachgedacht werden. (Schluss)

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