• 31.01.2012, 13:42:42
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  • OTS0206 OTW0206

Luxemburgisch-österreichisches Abkommen zur Intensivierung der Zusammenarbeit von ForscherInnen aus beiden Ländern

Wien (OTS) - Ein Abkommen zwischen dem luxemburgischen Fonds
National de la Recherche (FNR) und dem österreichischen
Wissenschaftsfonds (FWF) im Rahmen des so genannten
Lead-Agency-Verfahrens erleichtert in Zukunft maßgeblich die
Realisierung grenzüberschreitender Forschungsprojekte in beiden
Ländern.

National organisierte Forschungsförderungsagenturen gehören mit
den von ihnen investierten öffentlichen Forschungsmitteln zu den
wichtigsten Akteuren für die schrittweise Realisierung des
Europäischen Forschungsraums. Organisationen, wie dem FNR oder dem
FWF, kommt die Rolle zu, gegenwärtig existierende Hürden für die
Planung und Umsetzung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu
beseitigen.

Eines der wirkungsvollsten Instrumente in diesem Bereich stellt
das so genannte Lead-Agency-Verfahren dar, wie es heute von Yves
Elsen, Präsident des FNR, und Christoph Kratky, Präsident des FWF,
für die Länder Luxemburg und Österreich unterzeichnet wurde.
Das Lead-Agency-Verfahren stellt eine wesentliche Vereinfachung der
Beantragung transnationaler Forschungsvorhaben dar. Kern des
Verfahrens ist die Möglichkeit, ein gemeinsames Forschungsprojekt mit
Partnerinnen und Partnern aus beiden Ländern mit einem gemeinsamen
Antrag bei einer der beiden nationalen Agenturen, FNR bzw. FWF,
einzureichen. Der Antrag ist zukünftig bei derjenigen
Förderorganisation zu stellen, bei der der größere finanzielle Anteil
beantragt wird. Es gelten dann vorrangig die formalen Vorgaben dieser
Organisation.

Diese Organisation, konkret FNR oder FWF, agiert sodann als Lead
Agency für den gesamten Forschungsantrag, führt die Begutachtung nach
national geltenden Standards durch und entscheidet über den Antrag.
Es ist vorgesehen, dass die Partnerorganisation diese Entscheidung
der Lead Agency übernimmt und im Bewilligungsfall die nationalen
Projektteile fördert.

Ein grenzüberschreitendes Projekt, das im Rahmen des
Lead-Agency-Verfahrens beantragt wird, muss so angelegt sein, dass
die Teile der Partner in den einzelnen Ländern kein eigenständiges
Projekt darstellen und deshalb nicht getrennt durchgeführt und
gefördert werden können. Es wird erwartet, dass alle am
grenzüberschreitenden Projekt beteiligten Personen einen maßgeblichen
wissenschaftlichen Beitrag zum Gesamtvorhaben leisten.

"Was sich prima vista als kleine administrative Verbesserung
darstellt, ist in der Realität ein klares Signal unserer
Organisationen als nationale Förderungsagenturen, dass uns der
gemeinsame Europäische Forschungsraum ein Anliegen ist, das wir mit
dem Lead-Agency-Verfahren zum Wohle der Grundlagenforschung beider
Länder tatkräftig unterstützen werden", so Yves Elsen und Christoph
Kratky im Zuge der Abkommensunterzeichnung am 31. Jänner 2012 in
Luxemburg.

Rückfragehinweis:
FWF - Der Wissenschaftsfonds FNR - Fonds National de la Recherche

Mag. Stefan Bernhardt, MBA   Michèle Jentges-Glesener
   Tel.: +43 1 5056740 -8111    Tel.: +352 261925 -43
   stefan.bernhardt@fwf.ac.at   michele.jentges@fnr.lu

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