• 31.01.2012, 09:57:20
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ÖAMTC: 2011 wurden über 56.800 Fahrzeuge in Österreich zurückgerufen

Mechanische Mängel müssen am häufigsten behoben werden

Wien (OTS) - "Im Jahr 2011 wurden in Österreich insgesamt 92
Rückrufaktionen durchgeführt", berichtet ÖAMTC-Techniker Robert
Czarnecki. "Verglichen mit 2010 bedeutet das ein Plus von knapp
sieben Prozent." Trotz dieses leichten Anstiegs entspricht die Zahl
dem jährlichen Durchschnitt, verzeichnet doch der Clubexperte seit
Beginn der ÖAMTC-Rückruf-Auswertungen im Jahr 2005 jährlich zwischen
80 und 100 Rückrufaktionen. Zurückgerufen wurden im Vorjahr nicht nur
Pkw, sondern auch Motorräder und Zubehörprodukte aus dem automotiven
Bereich, wie z.B. Dachboxen.

"Auch wenn die elektronische Ausstattung der Fahrzeuge immer mehr
und komplexer wird, ist und bleibt die Mechanik Fehlerursache Nummer
Eins", erklärt der ÖAMTC-Experte. 79 Prozent aller Mängel sind
mechanischen Ursprungs und reichen von der fehlerhaften Verlegung
eines Kabelstrangs, über beschädigte Dichtungen im Bereich von
Kraftstoff-Leitungen oder Steckverbindungen bis hin zu nicht
ordnungsgemäß funktionierenden Handbremsmechanismen. Den
ÖAMTC-Aufzeichnungen zur Folge ist die Elektronik in zwölf Prozent
und die Elektrik in neun Prozent der Fälle Ursache für den Rückruf.

Rückrufaktionen unbedingt ernst nehmen

"Eine Rückrufaktion sollte seitens der betroffenen Fahrzeughalter
keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden", appelliert der
ÖAMTC-Techniker. "Schließlich handelt es sich dabei um einen
sicherheitsrelevanten Mangel am eigenen Fahrzeug, der so schnell wie
möglich behoben werden sollte." Kfz-Rückrufaktionen sind eine
vergleichsweise einfache und sichere Methode um ein gefährliches
Produkt aus dem Verkehr zu ziehen. Im Regelfall kann nämlich jedes
betroffene Fahrzeug direkt einer Person zugeordnet werden. "Leider
gibt es aber immer noch einige Automobilimporteure, die bei der
Verständigung der Fahrzeughalter lieber auf die hauseigenen
Kundendatenbanken zurückgreifen als auf die kostenpflichtigen Daten
des Versicherungsverbandes Österreichs", ärgert sicht der
ÖAMTC-Experte. "So kann aber eine zeitgerechte Verständigung von
Zweit- und Drittbesitzern nicht mehr sichergestellt werden."

Es ist durchaus möglich, dass im Rahmen einer Rückrufaktion auch
Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen können. "In der
Gesetzesgrundlage für Rückrufaktionen, dem Produktsicherheitsgesetz,
wird der verantwortliche Hersteller nämlich nicht zur vollständigen
Kostenübernahme verpflichtet", erklärt der ÖAMTC-Experte. Prinzipiell
handhaben es Fahrzeughersteller jedoch so, dass bei jungen Fahrzeugen
die entstandenen Kosten gänzlich übernommen werden. Bei älteren
Fahrzeugen ist es jedoch möglich, dass auch der Fahrzeughalter einen
Teil der Kosten übernehmen muss. "Aber auch in diesem Fall sollte die
Hersteller-Aufforderung zur Behebung des sicherheitsrelevanten
Mangels unbedingt ernst genommen werden", empfiehlt Czarnecki
abschließend.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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