- 30.01.2012, 10:14:40
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ANIMAL SPIRIT: Tierschutz in der Verfassung verankern - jetzt!
Für die am 2. Feber anberaumte Verfassungsausschuß-Sitzung fordern Tierschützer, endlich die jahrzehntelange Forderung zu beschließen!
Laaben (OTS) - Praktisch alle seriösen österreichischen
Tierschutz-Organisationen fordern seit Jahrzehnten, den Tierschutz
endlich in der Verfassung zu verankern und dadurch mit den Freiheiten
von Religion, Kunst und Wissenschaft auf eine Stufe zu stellen.
Bereits im März 1996 unterstützten fast 460.000 Personen das
Tierschutz-Volksbegehren und somit die Forderung, daß Tierschutz als
Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert wird. Und am 27. Mai
2004 wurde im Parlament eine EINSTIMMIGE Entschließung verabschiedet,
in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, "dafür Sorge zu
tragen, daß der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus
der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung finden
soll". Allerdings konnte dieser Antrag wegen der Anfang 2005
erfolgten Auflösung des "Österreich Konvents" keiner Erledigung mehr
zugeführt werden.
Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT:
"Obwohl bekannt und auch wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Tiere
ein den Menschen gleichartiges körperliches und seelisches
Schmerzempfinden haben, sind diese bis dato - im Unterschied zu
Deutschland oder der Schweiz - in der Verfassung nicht
berücksichtigt. Es gibt wohl ein Tierschutzgesetz, welches aber -
auch 7 Jahre nach dessen Inkrafttreten - von den Behörden nur sehr
mangelhaft kontrolliert und vollzogen wird; denn die
Vollzugsverweigerung unterliegt noch immer keinerlei Strafdrohung,
zum Unterschied jener Gesetze, die dem Schutz der Menschen dienen."
Da u.a. die Religionsfreiheit selbstverständlich in der Verfassung
verankert und somit dem (einfachen) Tierschutz-Gesetz übergeordnet
ist, hat dies z.B. zur Folge, daß das betäubungslose Schächten zu
angeblich religiösen Zwecken (unter bestimmten Voraussetzungen)
erlaubt ist. Wäre der Tierschutz ebenfalls im Verfassungsrang, so
stünde der Religionsfreiheit ein gleichwertiger und
gleichberechtigter Aspekt gegenüber und die unbestreitbare
Tierquälerei wäre anfechtbar. Ähnliches gilt für die
verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten der Kunst und der
Wissenschaft. Tierquälerische Auswüchse dieser Freiheiten finden sich
in "Kunstwerken" wie dem "Orgien-Mysterien-Theater", bei dem Rinder
und Schweine zur Volksbelustigung und "orgiastischen Ergötzung"
getötet werden; oder in den jedes Jahr zunehmenden, millionenfachen
und zumeist völlig sinnlosen Tierversuchen für Kosmetik, Medizin und
Forschung.
Um derartige Zustände zu ändern und den Nichtvollzug der
Tierschutzgesetze durch die Behörden auch der Strafdrohung des
"Mißbrauches der Amtsgewalt" zu unterstellen, ist die Verankerung des
Tierschutzes in der Verfassung notwendig, wozu folgender Text in die
Bundesverfassung einzufügen wäre: "Der Vollzug der Tierschutzgesetze
ist ein Grundrecht der Tiere. Die Gesellschaft schützt das Leben und
das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des
Menschen für das Tier als Mitgeschöpf." ANIMAL SPIRIT hat daher an
sämtliche Klubobleute des Parlaments sowie an alle 26
Verfassungsausschuß-Mitglieder appelliert, dem Antrag der
Bürgerinitiative Nr. 4 "Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang"
endlich zuzustimmen.
Dr. Plank abschließend: "Eine Reihe anderer Länder haben
Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B.
Deutschland und die Schweiz. Auch im Bundesland Salzburg ist
Tierschutz schon in der Landesverfassung verankert. Die Verfassung
spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr
formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die
Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muß sich am
Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der
Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, daß es allerhöchste Zeit
ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen!"
Rückfragehinweis:
Animal Spirit
Dr. Franz-Joseph Plank
Tel.: 0676 708 24 34
mailto:[email protected]
http://www.animal-spirit.at
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