• 26.01.2012, 16:15:01
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  • OTS0271 OTW0271

ACTA Handelsvertrag unterschrieben

Richtungsweisendes Signal gegen den massiven Missbrauch im Internet

Wien (OTS) - Heute haben Österreich, 22 weitere europäische
Staaten und die Europäische Union das Anti-Counterfeiting Trade
Agreement in Tokio unterschrieben.

Im Vorfeld und insbesondere in den vergangenen Tagen ist über den
ACTA-Vertrag nicht nur diskutiert und polemisiert, sondern dieser
auch im wahrsten Sinn des Wortes attackiert worden. Internet-Seiten
der Österreichischen Regierung und der Interessensvertreter der
Kreativwirtschaft wurden mittels sogenannter
"Denial-of-Service-Angriffe" kurzfristig lahmgelegt, was in
zahlreichen Blogs namhafter Tageszeitungen mit Beifall begrüßt wurde.
Dabei stützen sich die ACTA-Kritiker auf Miss-Interpretationen des
Vertragstextes und panikmachende Behauptungen.

Tatsächlich regelt ACTA nicht mehr als im EU acquis communautaire*
(gemeinschaftlicher Besitzstand) bereits enthalten ist. Hauptsächlich
ist dies für die EU Handelspartner relevant und dient dem Schutz des
EU Urheberrechts.

- ACTA soll keine neuen Gesetze schaffen.  Die Unterzeichner
  verpflichten sich zur Durchsetzung von bestehenden Gesetzen.
- Grundrechte und Freiheiten sind durch ACTA nicht bedroht.
- Der Zugang zum Internet wird durch ACTA nicht eingeschränkt.
- ACTA beschäftigt sich mit der systematischen, gewerbsmäßigen
  Enteignung durch kriminelle Organisationen, die massiven Schaden
  für die Volkswirtschaft verursacht. Die Bürgerrechte der User
  werden nicht eingeschränkt.

Das Urheberrecht gewährleistet den Erfolg einer wissensbasierten
Ökonomie. Die systematische Aberkennung der Eigentumsrechte durch
massive Produktpiraterie ignoriert völlig die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Kreativwirtschaft und läuft auf die Abschaffung der
Marktwirtschaft im Internet hinaus.

Bei ACTA geht es um die Wahrung von Arbeitsplätzen und um die
Schaffung eines siche-ren Rahmens für Innovation und Investitionen im
Internet. Wer dagegen stimmt, stimmt für den massiven Missbrauch im
Internet.
_________________
*Der acquis ist der vorhandene Bestand des Gemeinschaftsrechts und
umfasst das Gemeinschaftsrecht, Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs; Beschließungen und Erklärungen der EU Organe und
völkerrechtliche Verträge der EU.

Rückfragehinweis:
Jörg Schaden, freecomm.wien.graz
T:+43 2773 42030, M:+43 676 6241785, E: office@freecomm.cc

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