• 19.01.2012, 14:07:38
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Datenmobilität und Datensicherheit

Im Rahmen der Veranstaltung Mobile Business diskutierten Experten unter dem Generalthema Data Mobility über die Voraussetzungen und Anforderungen sicherer Datenmobilität.

Das Podium der diesjährigen Mobile Business

Wien (e-center) (OTS) - Zum bereits 10. Mal veranstaltete das
e-center, der weltgrößte Think Tank für IT-Recht, die Mobile
Business, diesmal zum Thema Data Mobility. Die Veranstaltung wurde
von Dr. Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung der
Telekom-Aufsichtsbehörde RTR, moderiert. Einige waren sich die
Teilnehmer der Podiumsdiskussion dabei vor allem darüber, dass - vor
allem auch rechtlich - Datensicherheit ein Kernthema der
Datenmobilität darstellt, sei es bei Cloud-Anwendungen oder bei
stationärer Auslagerung der Datenspeicherung. Uneinigkeit herrschte -
auch in der lebhaften Diskussion unter den Gästen der Veranstaltung -
über die Frage, ob es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll
ist, Daten europäischer Nutzer zwingend in Europa zu belassen. Zu den
Statements der Speaker im Einzelnen:
DI Elmar Hasler, Geschäftsführer der liechtensteinischen kyberna AG,
sprach über die praktischen Aspekte von Datenstandortfragen und
informierte anhand einiger Beispiele über die Hintergründe und die
Motivation, die in Geschäftsfällen bei der Auswahl des
Datenstandortes mit ausschlaggebend sind.

Dr. Christian Bürgler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Partner bei Deloitte, sprach über steuerliche Aspekte der
Datenmobilität und führte aus:"Datenmobilität und Datensicherheit
stehen im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Vertraulichkeit und
des vollständigen technischen und rechtlichen Schutzes von
Unternehmensdaten und einem berechtigten Interesse verschiedener
Parteien an Informationen über Daten des Unternehmens. Die
Durchsetzbarkeit eines berechtigten Informationsbegehrens gegenüber
dem Unternehmen kann sich sowohl aus privatrechtlichen
Vereinbarungen, wie auch auf Basis öffentlich-rechtlicher Ansprüche
ergeben. Die Nichtbefolgung von Auskunftspflichten kann sowohl zu
Konsequenzen für das Unternehmen, wie auch für deren rechtliche
Vertreter führen".

Roland Fadrany, MSc, Leiter der IT Outsourcing & Services
Abteilung der A1 Telekom Austria, betonte, dass die IKT-Provider
Lösungen anbieten müssen, welche den regulatorischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen ebenso gerecht werden, wie den subjektiven
Anforderung nach Datenspeicherung und -verarbeitung in Österreich.
Grundvoraussetzung solcher Ansätze ist aber, dass die Services
kompetitiv und wirtschaftlich sinnvoll sind - es darf kein Nachteil
durch rechtliche oder technische Eigenheiten für den
Wirtschaftsstandort Europe und Österreich im speziellen entstehen.
Die A1 Austria Cloud repräsentiert ein solches System.

Dr. Kurt Retter, Rechtsanwalt und Partner bei Wolf Theiss,
erörterte datenschutzrechtliche Voraussetzungen und Grenzen des
Datenexports. Er ging auf Fragen der Datenmobilität im Zusammenhang
mit Cloud Computing ein und erklärte die Zulässigkeit, die
Rahmenbedingungen und Problemstellungen, die diese "neue" Form des
Outsourcens mit sich bringt. Ferner sprach er sich am Beispiel des
bekannten SWIFT-Falles dafür aus, europäische Daten dem Zugriff
ausländischer Behörden zu entziehen, vor allem dann, wenn nicht
dieselben Datenschutzstandards eingehalten werden wie in Europa.

Dr. Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung von T-Mobile,
warnte vor dem Hintergrund zunehmender Datenmobilität vor den
Gefahren des Internet und forderte "mehrere Internets": "In unserer
modernen vernetzten Welt ist das Internet nicht mehr wegzudenken!
Wird es immer mehr zur Achillesferse der globalen Wirtschaft? Risiken
entstehen dort, wo es zu einer immer stärkeren Vernetzung
(über-)lebenswichtiger Infrastrukturen kommt. Kraftwerke, Stromnetze,
Verkehrsleitsysteme aber auch Krankenhäuser sind vom allgemeinen
Internet zu entkoppeln, um gegen unzulässige Attacken von außen
sicher zu sein. Es geht um sichere technische Lösungen in Verbindung
mit einem einheitlichen sicheren Datenschutzregime, das auch
durchsetzbar ist - Grundvoraussetzungen um in Zukunft unsere
demokratischen Grundrechte zu sichern. Wir dürfen diese Gefahr nicht
leichtfertig eingehen. Ohne mehrere Internets wird es wahrscheinlich
nicht gehen."

Dr. Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor und Direktor des
e-center, warnte vor den Haftungsrisken der Datenmobilität: "Data
Mobility hängt eng mit Datensicherheit bzw den entsprechenden Risken
bei Verletzung der Datensicherheit zusammen. Dabei ist zu beachten,
dass nicht nur der Hacker, sondern uU auch der Gehackte selbst für
die aus dem Angriff resultierenden Schäden haftet; dies insbesondere
gegenüber seinen Kunden und Mitarbeitern. Diesem Personenkreis
gegenüber wird vertraglich gehaftet, was vor allem eine
Beweislastumkehr zu Lasten des Gehackten bedeutet: er muss beweisen,
für die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gesorgt zu haben. Das
Ausmaß der entsprechenden Sorgfaltsanforderungen richtet sich vor
allem nach dem Sensibilitätsgrad der verletzten Daten."

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Stiglbauer, stiglbauer@e-center.eu, +43 664 36 000 40

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