Neugebauer: Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz weiterer wichtiger Schritt zur Versöhnung
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der heutige Beschluss des Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes 2011 im Zusammenhang mit Justizopfern der Jahre 1933 bis 1938 biete zu einem sehr wesentlichen Thema der Aufarbeitung der österreichischen Geschichte ein "sehr positives Beispiel für konstruktive parlamentarische Zusammenarbeit", stellte der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer heute, Mittwoch, anlässlich seines Debattenbeitrags im Plenum des Nationalrates fest. Mit diesem Gesetz werden "Unrechtsakte im Sinne unseres Rechtsstaates rehabilitiert bzw. aufgehoben", erläuterte Neugebauer.
Neugebauer erinnerte insbesondere daran, dass die Ereignisse der betroffenen Jahre mit ihren Auseinandersetzungen der politischen Lager lange Zeit "aus dem demokratischen Konsens ausgeblendet" wurden. Habe man in der I. Republik einander "noch als Feind gesehen, befinden wir uns in der II. Republik in einer Phase der Versöhnung und des gegenseitigen Respekts", so der Zweite Nationalratspräsident, der an erste Gesten der Aufarbeitung durch die damaligen Regierungsspitzen Alfred Gorbach und Bruno Pittermann bei einem gemeinsamen Besuch der Gräber der Opfer beider Seiten erinnerte. 2004 habe es auf parlamentarischer Ebene mit den beiden Nationalratspräsidenten Dr. Andreas Khol und Dr. Heinz Fischer den nächsten "bemerkenswerten Schritt" eines Symposions gegeben, das Raum für die Aufarbeitung gegeben habe.
Der Zweite Nationalratspräsident dankte allen Beteiligten für die sachlichen Gespräche "fernab von Schuldzuweisungen", die den heutigen Beschluss über das Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz ermöglichten, um genau diejenigen zu rehabilitieren, die sich für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Österreichs eingesetzt haben - nicht umfasst sind jedoch Personen, die den Anschluss oder Diktaturen jeglicher Ausrichtung zum Ziel hatten. Abschließend bedankte sich Neugebauer bei Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer sowie Abg. Mag. Albert Steinhauser, aber auch bei "denjenigen, die uns zugearbeitet haben", wie etwa Univ.Prof. DDr. Oliver Rathkolb, Dr. Helmut Wohnout sowie Dr. Georg Krakow. (Schluss)
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