- 18.01.2012, 12:34:14
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WirtschaftsBlatt: Causa Buwog - Liechtensteiner Gericht entschied für Akten-Übermittlung
Die Liechtensteiner Anwälte haben nun 14 Tage Zeit, sich gegen den Beschluss des Gerichtes zu wehren.
Wien (OTS) - Vaduz/Wien. In die Causa Buwog kommt wieder Bewegung:
Wie aus Liechtensteiner Justizkreisen zu erfahren war, hat das
Landgericht in Vaduz der Übermittlung der sichergestellten Akten
zugestimmt. Nun ist man in dem Verfahren um einen Meilenstein weiter.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtshilfeersuchen der Wiener
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wie berichtet, war in
einem ersten Rechtsgang aus formalrechtlichen Gründen der
Übermittlung der sichergestellten Dokumente nicht zugestimmt worden.
Die Dokumente könnten belegen, dass ein Teil der
9,6-Millionen-Euro-Provision beim Verkauf der Buwog an die Immofinanz
auf einem Liechtensteiner Konto gelandet ist, das mit
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Verbindung gebracht werden
könnte. Grasser hatte wie berichtet stets sämtliche Vorwürfe
bestritten.
Die Anwälte in Vaduz - eine Stellungnahme stand vorerst noch aus -
haben nun 14 Tage Zeit, gegen den Beschluss ein Rechtsmittel zu
erheben. Beobachter rechnen mit diesem Schritt - eine letztgültige
Entscheidung zur Übermittlung der Akten könnte somit noch etwas
dauern.
Rückfragehinweis:
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Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
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