• 18.01.2012, 09:58:03
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NÖGKK informiert: Rund um den Krankenstand

St. Pölten (OTS) - Was ist bei einem Krankenstand zu tun?
- Umgehende Meldung an den Dienstgeber.
- Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit fest und
meldet dies an die NÖGKK.
- Anordnungen des Arztes (z. B. Bettruhe) und bewilligte Ausgehzeiten
sind einzu-halten.
- Änderungen des Aufenthaltsortes während des Krankenstandes sind der
Kasse zu melden. Liegt dieser außerhalb von Niederösterreich, ist
vorher die Zustimmung der Kasse einzuholen.
- Gesundmeldung durch den Arzt.
- Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer
der Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankungen (selbstverständlich
ohne Angabe der Krankenstandsdiagnose!).
Immer wieder bekommen Patienten Besuch von der Krankenkasse - vor
allem bei länge-ren Krankenständen. Die Krankenbesucher der NÖGKK
sind das Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse. Ziel ist
die Überprüfung, ob die ärztlichen Anordnungen befolgt werden. Durch
diese Kontrolle können unberechtigte Krankenstände vermieden werden.
Im Vorfeld gibt es ein Gespräch mit dem Arzt, welche Patienten in
Frage kommen - damit wird ausgeschlossen, dass ein Schwerarbeiter mit
Beinbruch nach einer Woche besucht wird - der selbstverständlich gar
nicht arbeitsfähig sein kann. Der Krankenbesu-cher weist sich beim
Patienten als Mitarbeiter der NÖGKK aus und erkundigt sich nach
eventuellen ausständigen Therapien; spricht nichts für einen weiteren
Krankenstand, bekommt der Patient einen Termin beim Kontrollarzt.
Kündigungen im Krankenstand und Krankenstandsmissbrauch
Echte Krankenstandsmissbräuche werden bei den Überprüfungen extrem
selten festge-stellt. Überprüft wird von der NÖGKK auch die
missbräuchliche Kündigung im Kranken-stand durch den Dienstgeber.
Konkret wäre das, wenn - etwa vor einer Operation oder längerer
Krankheit - eine sofortige einvernehmliche Lösung des
Dienstverhältnisses mit anschließender Wiedereinstellungszusage
vereinbart würde. Mit einer solcherart miss-bräuchlichen Auflösung
könnten sich Dienstgeber der Verpflichtung zur Entgeltfort-zahlung im
Krankenstand entziehen, die Kosten würden widerrechtlich als
Krankengeld-Zahlungen an die Krankenkasse abgewälzt.
Auch diese Missbräuche sind selten: Bei Berücksichtigung aller
entsprechenden Parameter waren bei der NÖGKK in den letzten Monaten
nur sehr wenige Fälle von wahrscheinlich missbräuchlicher Beendigung
des Dienstverhältnisses im Krankenstand feststellbar. Die Parameter
berücksichtigen die einvernehmliche Lösung zum Beginn des (längeren)
Krankenstandes und zeitnah zur Gesundung dann die Wiedereinstellung.
Bei über 450 000 Erwerbstätigen, die bei der NÖ Gebietskrankenkasse
versichert sind, kann man tatsächlich von nur wenigen schwarzen
Schafen sprechen. Dennoch wird jeder einzelne Fall sowie vor allem
"gefährdete Branchen" (z. B. Leiharbeiter) mittels
Schwerpunktkontrollen überprüft.

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 050899-5121, Fax: 050899-5181
mailto:oea@noegkk.at
www.noegkk.at

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