
Wien (OTS) - Der Wiener Wirtschaftsanwalt Ingo Kapsch (HLMK
Rechtsanwälte, www.hlmk.at) ist seit 1. Jänner neuer
Kooperationspartner von Finanzbuddha. Kapsch gilt als einer der
führenden Anlegeranwälte in Österreich. Bekanntheit erlangte Kapsch
vor allem durch die Vertretung von Investoren gegen die Meinl Bank
und in der Madoff-Affäre. Die Unternehmensberater Gerald Zmuegg und
Sascha Stadnikow von Finanzbuddha haben sich darauf spezialisiert,
der Ursache für Verluste bei Finanzgeschäften auf den Grund zu gehen.
Sie liefern objektive Fakten, um die Ursachen für solche Verluste
festzustellen. Damit ermöglichen sie Anlegern, verlorenes Geld von
Finanzdienstleistern und Banken zurück zu fordern.
"Die rechtliche Expertise von Ingo Kapsch und das Know How unserer
Finanz- und Verhandlungsexperten sind eine ideale Ergänzung bei der
Betreuung von geschädigten Anlegern," betont dazu Gerald Zmuegg von
Finanzbuddha.
Aktueller Anlass für die konkrete Zusammenarbeit ist ein Urteil
des Obersten Gerichtshofes. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen
Rechtsstreit der UniCredit Bank Austria mit der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse (VGKK) bezüglich eines negativ verlaufenen
Finanzgeschäftes (Zinswette) zugunsten der VGKK entschieden. In der
Begründung des Urteils wird unter anderem darauf hingewiesen, dass
bei der Bank ein Interessenskonflikt vorliegt, wenn die Margen oder
Provisionen eines angebotenen Finanzproduktes nicht offen gelegt
werden. Ein ähnliches Urteil liegt vom deutschen Bundesgerichtshof
vor. Hier wurde die Deutsche Bank dazu verurteilt, sich an einem
entstandenen Schaden eines mittelständischen Unternehmens zu
beteiligen.
Die nunmehrige Kooperation sei die konsequente Fortsetzung des vor
einem Jahr eingeschlagenen Weges, erklärt Gerald Zmuegg. Die
Forderung von Finanzbuddha nach Ertragsoffenlegung bei Derivaten als
Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen von Geschädigten erhält
durch die Urteilsbegründung neuen Rückenwind.
Mit der historischen Nachkalkulation, welche Margen Banken ihren
Kunden bei Derivaten verrechnen, kann der Anleger vor Gericht
nachweisen, dass die Bank die Risikostruktur eines von ihr dem Kunden
angebotenen Produkts bewusst zum Nachteil des Anlegers gestaltet hat.
"Oft wird dem Kunden im ersten Vertragsjahr ein vermeintlich sicherer
(Zins-) Ertrag versprochen, um davon abzulenken, dass die Chancen und
Risiken aus dem angebotenen Produkt von Vornherein ungleich verteilt
sind" so Ingo Kapsch.
In Österreich sind zahlreiche mittelständische Unternehmen von
Verlusten aus Derivaten betroffen. Kapsch und Finanzbuddha streben
daher einige Musterprozesse an. Damit wollen sie nachweisen, dass das
OGH-Urteil der Vorarlberger Gebietskrankenkasse auch auf
mittelständische Unternehmen anzuwenden ist und die Bankkunden den
ihn entstandenen Schaden aus diesen Produkten nicht zu tragen haben.
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Rückfragehinweis:
Gerald Zmuegg, Seilerstätte 6/7, 1010 Wien,
Tel.: ++43-1-8900310, office@finanzbuddha.at
www.finanzbuddha.at
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