• 05.01.2012, 14:28:35
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Festplattenabgabe: AK fordert Gesetzesänderung

AK kritisiert das System der autonomen Tarife - Regulierungsbehörde soll Tarife kontrollieren und genehmigen

Wien (OTS/AK) - Im Streit um die so genannte Festplattenabgabe
gibt es ein weiteres Urteil: Das Oberlandesgericht Wien hat
bestätigt, dass diese Abgabe, die von den Händlern bezahlt werden
muss - und an die Konsumenten weitergereicht wird - nicht rechtens
ist. Die Austro Mechana kündigte an, nun vor den Obersten Gerichtshof
zu ziehen. Die Arbeiterkammer Wien (AK) kritisiert in diesem
Zusammenhang das Verwertungsgesellschaftengesetz und sein
Tarifbildungssystem. Das derzeitige Tarifbildungssystem sei
ungerecht, so die AK. Ob ein Produkt überhaupt mit einer Abgabe
belastet werden darf oder ob das Entgelt angemessen ist, kann nur
durch langwierige Verfahren geklärt werden, in denen KonsumentInnen
keine Parteistellung haben.

"Aus konsumentenpolitischer Sicht ist dieser
Tariffestsetzungsmechanismus untragbar", so AK Direktor Werner Muhm:
"Die, die am Ende zahlen, sind in dem Preisbildungssystem nicht
vertreten." Und das, obwohl der autonome Tarif quasi eine gesetzliche
Abgabe ist und durch eine Monopolgesellschaft festgelegt und
eingehoben wird. Hier fehlt es jedenfalls an staatlicher Regulierung,
wie sie in anderen Bereichen - Telekom und Strom - auch vorgesehen
ist.

Die AK fordert daher dringend eine Änderung des
Verwertungsgesellschaftengesetzes und wird an den Gesetzgeber
herantreten: So soll eine Regulierungsbehörde die Tarife vorab prüfen
und genehmigen. Gleichzeitig muss auch die Verwendung der Abgaben der
Kontrolle der Behörde unterliegen.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Peter Mitterhuber
Tel.: (+43-1) 501 65-2347
mailto:peter.mitterhuber@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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