• 04.01.2012, 10:28:40
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240 Eingetragene PartnerInnenschaften im Jahr 2011

Frauenberger: "Ziel ist vollkommene Gleichstellung mit einer modernisierten Form der Ehe"

Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2010 haben lesbische und schwule Paare
die Möglichkeit, eine eingetragene PartnerInnenschaft zu begründen.
Um gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zu bieten, ihre
Verpartnerung in einem entsprechend würdevollen Rahmen zu begehen,
hat Wien ein eigenes Verpartnerungspaket geschnürt. Dieses
garantiere, so die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin
Sandra Frauenberger, dass die Verpartnerung gleichgeschlechtlicher
Paare - wie die Hochzeit bei heterosexuellen Menschen - als
unvergessliches Ereignis in Erinnerung bliebe. "Überall wo geheiratet
werden kann, können sich Paare in Wien daher auch verpartnern
lassen," unterstreicht Frauenberger. Das heißt, sämtliche
Traumhochzeitslocations können auch für die Eintragung einer
PartnerInnenschaft genutzt werden.

Insgesamt haben im Vorjahr 240 gleichgeschlechtliche Paare (163
männliche und 77 weibliche Paare) "JA" zueinander gesagt. Die meisten
Verpartnerungen fanden in den Sommermonaten von Mai bis August statt.
Den größten Anteil an Verpartnerungspaaren gab es im Vorjahr in der
Altersgruppe von 31 bis 40 Jahren.

Wien fordert vom Bund Gleichstellung von Regenbogenfamilien

Frauenberger nahm die Jahresbilanz der Verpartnerungen neuerlich
zum Anlass, die nach wie vor bestehenden rechtlichen
Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare zu kritisieren. Die
Stadträtin wörtlich: "Von einer absoluten Gleichstellung sind wir
noch weit entfernt. Als Regebogenherz Österreichs ist Wien daher mit
einem rot-grünen Resolutionsantrag zur Gleichstellung von
Regenbogenfamilien, der vom Wiener Landtag im November beschlossen
wurde, in die Offensive gegangen. Mit diesem an den Bund gerichteten
Forderungspaket wollen wir die umfassende Gleichstellung von
Regenbogenfamilien erreichen. Denn Familie ist, wo Liebe ist."

Konkret umfasst dieser Forderungskatalog die medizinisch
unterstützte Fortpflanzung auch für alleinstehende Frauen und Lesben
in Eingetragener PartnerInnenschaft, das Ermöglichen der Adoption für
Eingetragene PartnerInnen, die Abschaffung der eigens geschaffene
Kategorie "Nachname" und die Reformierung und Öffnung der Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare.

Einen kleinen Fortschritt gab es hingegen im Bereich Namensrecht.
Vor kurzem fiel das Bindestrich-Verbot bei Doppelnamen eingetragener
PartnerInnen. Frauenberger hatte dieses "diskriminierende
Zwangsouting" zuvor lange und heftig kritisiert. Allerdings dürfen
gleichgeschlechtliche Paare immer noch keinen gemeinsamen
Familiennamen tragen, sondern lediglich einen Nachnamen
führen.(Schluss) grs

Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Stefanie Grubich
Tel.: +43 1 4000 81853
mailto:stefanie.grubich@wien.gv.at

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