Zürich (ots) - Am 20. Dezember 2011 musste Udo Jürgens in Sachen
Vaterschaftsklage von Jennifer Trippel gemäss einem Gerichtsbeschluss
des Amtsgerichtes Dieburg einen Gentest ablegen. Dies, nachdem eine
erste bestehende DNA-Analyse, welche eine Vaterschaft bereits
ausgeschlossen hatte, von der Klägerin angefochten worden war. Wie
beide DNA-Analysen ergeben haben, ist Udo Jürgens eindeutig nicht der
Vater von Jennifer Trippel (39). Da die Mutter von Frau Trippel in
Bezug auf den Zeitpunkt der Zeugung widersprüchlich, unvollständige
und gemäss den Aufzeichnungen des Managements fragwürdige Angaben
gemacht hatte, hat Udo Jürgens folgerichtig die Schlüssigkeit der
vermeintlichen Vaterschaft in Frage gestellt. Ungeachtet dessen
hatte er sich stets bereit erklärt, sich an gerichtliche
Entscheidungen zu halten.
Trotz des negativen Testresultats befremdet die Tatsache, dass die
angebliche Vaterschaft erst 40 Jahre später eingeklagt wurde. Es ist
zwar nachvollziehbar, dass ein Kind seinen leiblichen Vater kennen
will, wenn er ihm bisher vorenthalten wurde. Jennifer Trippel hatte
auch immer beteuert, bei einer eventuellen Vaterschaft keine
finanziellen Absichten zu hegen. Wenn es aber tatsächlich so gewesen
sein sollte, stellt sich die Frage, weshalb eine Mutter so lange
wartet, bis sie ihre Tochter, ihren Ehemann und den mutmasslichen
Erzeuger mit einer ausserehelichen Vaterschaft konfrontiert. Darüber
hinaus wurde mit fragwürdigen eidesstattlichen Versicherungen
gearbeitet. Befremdet hat auch die Rolle der Kläger-Partei, die diese
private Angelegenheit in Form einer richtiggehenden Medienkampagne in
die Öffentlichkeit getragen hat. Das wäre zur Durchsetzung der Klage
absolut nicht notwendig gewesen und diente bei der Exponiertheit,
welcher prominente Personen ausgesetzt sind, nur der
Aufmerksamkeitserhaschung für die Klägerin, kommt aber einer bewusst
in Kauf genommenen Vorverurteilung von Udo Jürgens gleich.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass Udo Jürgens zu dieser
Angelegenheit aus aktuellem Anlass keine über diese Pressemitteilung
hinausgehenden persönlichen Kommentare abgeben wird.
Rückfragehinweis:
Medienstelle Udo Jürgens
Thomas Weber
Publicum pmi AG
Carmenstrasse 25
CH-8032 Zürich
E-Mail: thomas.weber@publicum.ch
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