• 30.12.2011, 10:08:58
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  • OTS0046 OTW0046

Meinl Bank: Neuer Sachverständiger in MEL-Zivilverfahren vertrieb als Wertpapierdienstleister MEL-Zertifikate

Wien (OTS) -
- Meinl Bank brachte Ablehnungsantrag wegen Befangenheit ein -
Handelsgericht Wien beauftragte umgehend Einstellung der
Gutachtertätigkeit
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Anlegeranwalt Poduschka
versuchte offensichtlich Gericht hinters Licht zu führen"

Laut Medienberichten vom 28. Jänner 2011 beauftragte das
Handelsgericht Wien über Antrag und mit entsprechender Zustimmung
eines der Anlegeranwälte, Mag Michael Poduschka, den Sachverständigen
Mag Oliver Lintner mit der Erstellung eines Gutachtens in Sachen MEL.
Lintner ist Alleineigentümer und Geschäftsführer des
Wertpapierdienstleistungsunternehmens, Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH. 

   Gericht beauftragt Einstellung der Gutachtertätigkeit
Diese Bestellung von Mag Oliver Lintner als Gutachter in einem
Zivilverfahren brachte eine neue Dimension in den so genannten
MEL-Diskurs. Denn hier wurde über Antrag und mit Zustimmung des
Anlegeranwalts Michael Poduschka ein unzweifelhaft befangener
Gutachter in einem Zivilverfahren bestellt. Laut Meinl Bank-Vorstand
Peter Weinzierl steht hier der Verdacht im Raum, dass der
Anlegeranwalt Poduschka versuchte, auf diese Art die von ihm
geführten Verfahren zu beeinflussen. Die Meinl Bank brachte am 28.
Dezember 2011 einen Ablehnungsantrag ein, das Gericht reagierte
binnen kürzester Frist und beauftragte mit 30.12.2011 die vorläufige
Einstellung der Gutachtertätigkeit. Eine endgültige Entscheidung wird
im Laufe der nächsten Tage erwartet.  

Die wesentlichen Punkte des Meinl Bank - Ablehnungsantrags:

- Lintner ist Alleingesellschafter sowie Geschäftsführer der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH und stand und steht als solcher in
direkter Geschäftsbeziehung mit der Meinl Success Finanz AG, einer
100% Tochter der Meinl Bank. Lintners Unternehmen betreute
zumindest 19 Kunden, die Investments in MEL getätigt haben und
Depots bei der Bank unterhalten oder unterhielten. Die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH bezog daraus von der Meinl Bank-Tochter
Provisionen.
- Die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH selbst, sowie Herr Mag
Lintner persönlich erwarben Zertifikate der MEL und halten diese
nach wie vor.
- Kunden der Lintner Vermögensberatungs GmbH befinden sich unter den
Zivilklägern gegen die Meinl Bank. In diesen Verfahren agierte die
Lintner Vermögensverwaltungs GmbH als
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDPLU) oder zumindest als
Finanzdienstleistungsunternehmen (FDLA).
Damit ist die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH direkt in
Verfahren involviert und möglichen Regressansprüchen ausgesetzt.
- Aus der Bilanz der Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ist zu
entnehmen: "Weiters ist für eine mögliche Inanspruchnahme gemäß
§23 WAG (Haftung für Forderungen von Anlegern) aufgrund eines
konkreten Anlassfalles in der Höhe von EUR 16.000,00 vorgesorgt
worden". Daraus ergibt sich, dass die Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH selbst in einem Anlegerprozess wegen Falschberatung in
Anspruch genommen wird.
- Dies legt den Schluss nahe, so der Antrag: "...dass die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH [...] ihre Kunden sogar aktiv dazu
animierte, nicht die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH, sondern
die "reichere" Meinl Bank zu klagen."
- In einigen der Verfahren, die Kunden der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH gegen die Meinl Bank angestrengt haben,
fungiert der Anlegeranwalt Michael Poduschka als Klagevertreter,
woraus sich - laut Antrag - ergibt, dass er ( Michael Poduschka;
Anm.) über die Verstrickungen des bestellten Sachverständigen
betreffend MEL Bescheid wusste. Ungeachtet dessen erklärte Michael
Poduschka gegenüber dem Gericht schriftlich, mit der Bestellung
von Mag Oliver Lintner als Gutachter einverstanden zu sein.

Meinl Bank AG
Pressestelle

Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: [email protected]

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