- 30.12.2011, 10:08:58
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Meinl Bank: Neuer Sachverständiger in MEL-Zivilverfahren vertrieb als Wertpapierdienstleister MEL-Zertifikate
Wien (OTS) -
- Meinl Bank brachte Ablehnungsantrag wegen Befangenheit ein -
Handelsgericht Wien beauftragte umgehend Einstellung der
Gutachtertätigkeit
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Anlegeranwalt Poduschka
versuchte offensichtlich Gericht hinters Licht zu führen"
Laut Medienberichten vom 28. Jänner 2011 beauftragte das Handelsgericht Wien über Antrag und mit entsprechender Zustimmung eines der Anlegeranwälte, Mag Michael Poduschka, den Sachverständigen Mag Oliver Lintner mit der Erstellung eines Gutachtens in Sachen MEL. Lintner ist Alleineigentümer und Geschäftsführer des Wertpapierdienstleistungsunternehmens, Lintner Vermögensverwaltungs GmbH. Gericht beauftragt Einstellung der Gutachtertätigkeit Diese Bestellung von Mag Oliver Lintner als Gutachter in einem Zivilverfahren brachte eine neue Dimension in den so genannten MEL-Diskurs. Denn hier wurde über Antrag und mit Zustimmung des Anlegeranwalts Michael Poduschka ein unzweifelhaft befangener Gutachter in einem Zivilverfahren bestellt. Laut Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl steht hier der Verdacht im Raum, dass der Anlegeranwalt Poduschka versuchte, auf diese Art die von ihm geführten Verfahren zu beeinflussen. Die Meinl Bank brachte am 28. Dezember 2011 einen Ablehnungsantrag ein, das Gericht reagierte binnen kürzester Frist und beauftragte mit 30.12.2011 die vorläufige Einstellung der Gutachtertätigkeit. Eine endgültige Entscheidung wird im Laufe der nächsten Tage erwartet. Die wesentlichen Punkte des Meinl Bank - Ablehnungsantrags:
- Lintner ist Alleingesellschafter sowie Geschäftsführer der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH und stand und steht als solcher in
direkter Geschäftsbeziehung mit der Meinl Success Finanz AG, einer
100% Tochter der Meinl Bank. Lintners Unternehmen betreute
zumindest 19 Kunden, die Investments in MEL getätigt haben und
Depots bei der Bank unterhalten oder unterhielten. Die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH bezog daraus von der Meinl Bank-Tochter
Provisionen.
- Die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH selbst, sowie Herr Mag
Lintner persönlich erwarben Zertifikate der MEL und halten diese
nach wie vor.
- Kunden der Lintner Vermögensberatungs GmbH befinden sich unter den
Zivilklägern gegen die Meinl Bank. In diesen Verfahren agierte die
Lintner Vermögensverwaltungs GmbH als
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDPLU) oder zumindest als
Finanzdienstleistungsunternehmen (FDLA).
Damit ist die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH direkt in
Verfahren involviert und möglichen Regressansprüchen ausgesetzt.
- Aus der Bilanz der Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ist zu
entnehmen: "Weiters ist für eine mögliche Inanspruchnahme gemäß
§23 WAG (Haftung für Forderungen von Anlegern) aufgrund eines
konkreten Anlassfalles in der Höhe von EUR 16.000,00 vorgesorgt
worden". Daraus ergibt sich, dass die Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH selbst in einem Anlegerprozess wegen Falschberatung in
Anspruch genommen wird.
- Dies legt den Schluss nahe, so der Antrag: "...dass die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH [...] ihre Kunden sogar aktiv dazu
animierte, nicht die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH, sondern
die "reichere" Meinl Bank zu klagen."
- In einigen der Verfahren, die Kunden der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH gegen die Meinl Bank angestrengt haben,
fungiert der Anlegeranwalt Michael Poduschka als Klagevertreter,
woraus sich - laut Antrag - ergibt, dass er ( Michael Poduschka;
Anm.) über die Verstrickungen des bestellten Sachverständigen
betreffend MEL Bescheid wusste. Ungeachtet dessen erklärte Michael
Poduschka gegenüber dem Gericht schriftlich, mit der Bestellung
von Mag Oliver Lintner als Gutachter einverstanden zu sein.
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: [email protected]
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