- 27.12.2011, 10:32:43
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ÖAMTC: Das waren die rechtlichen Neuerungen im Jahr 2011
Gesetzesnovellierungen bringen Spritpreistransparenz und mehr
Wien (OTS) - Das Jahr 2011 brachte einige gesetzliche Neuheiten
für den Verkehrsbereich. "Viele dieser Anpassungen hat der ÖAMTC
bereits seit Jahren gefordert", zeigt sich ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer
zufrieden über die erreichten Neuerungen:
* Preistransparenzgesetz:
Auf Basis einer ÖAMTC-Forderung wurde der Spritpreisrechner der
E-Control eingerichtet. Alle Anbieter von Kraftstoffen sind seit 2011
gesetzlich verpflichtet, ihre aktuellen Preise ohne Verzögerung an
eine zentrale Spritpreis-Datenbank zu melden. Unter
www.spritpreisrechner.at haben Konsumenten die Möglichkeit zum
umfassenden Preisvergleich.
* Spritpreisverordnung:
Ein weiteres Anliegen des ÖAMTC war die Vereinheitlichung des
Zeitpunktes der einmal täglich erlaubten Spritpreiserhöhung. Seit 1.
Jänner 2011 dürfen die Spritpreise an allen Tankstellen Österreichs
einheitlich nur um 12 Uhr erhöht werden, danach dürfen die Preise bis
zu Mittag am nächsten Tag nur noch sinken.
Im Zuge der mit Ende Mai 2011 in Kraft getretenen 23. Novelle zur
Straßenverkehrsordnung kam es zu weiteren verkehrsrechtlichen
Neuerungen:
* Die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren wurde durch die
Novelle gesetzlich verankert.
* Außerdem kam es zur Einführung des allgemeinen
Rücksichtnahmegebots, das ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksichtnahme im Straßenverkehr fordert. "Es erweitert den seit
Jahrzehnten bestehenden Vertrauensgrundsatz", erläutert der
ÖAMTC-Experte Martin Hoffer.
* Eine weitere Neuerung sind gelbe, am Straßenrand angebrachte
Bodenmarkierungen, die künftig als Alternative zu Verkehrszeichen,
Halte- und Parkverbote kundmachen dürfen.
* Außerdem wurde ein gemeinsames Verkehrszeichen für nebeneinander
liegende Schutzwege und Radfahrüberfahrten eingeführt. Es kann somit
ein Verkehrszeichen eingespart werden. Auch das ist ein kleiner
Beitrag zur Auslichtung des Schilderwaldes.
* Durch die Einführung der doppelten Haltelinie dürfen einspurige
Fahrzeuge bis zu der weiter vorne liegenden Haltelinie vorfahren, um
vor nachfolgenden Autos wegzufahren. Das Risiko, vor allem durch die
Lenker rechts abbiegender Fahrzeuge übersehen zu werden, wird somit
reduziert.
* Der Gesetzgeber hat klar gestellt, dass die schon bisher
festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer auf der
ungeregelten Radfahrerüberfahrt von zehn km/h für die Annäherung
gilt.
Längere Führerscheinentzugszeiten
Im Jänner 2011 kamen die Änderungen der 13. Novelle zum
Führerscheingesetz zum Tragen. Dabei wurde die Entziehungsdauer des
Führerscheins bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich
verlängert. "Bei zahlreichen Delikten wie etwa Drängeln,
Geisterfahren oder Überholen trotz schlechter Sicht beträgt die
Mindestdauer für die Entziehung der Lenkberechtigung nun mindestens
sechs Monate, anstatt bisher drei Monate", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet um mehr als 40
km/h oder um mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets, bleibt es
zwar bei der bisherigen Entzugsdauer. Bei Wiederholung innerhalb von
zwei Jahren ist aber zusätzlich zu sechs Wochen Führerscheinkarenz
ein spezielles kostenpflichtiges Coaching zu absolvieren.
Neue Vignetten- und Pickerlregelung für Motorradfahrer und
Mehrkosten beim Fliegen
Die Bestimmungen für die Befestigung der Autobahnvignette und der
§ 57a-Überprüfungsplaktte auf Motorrädern haben sich 2011 ebenfalls
geändert. Bisher durften die Vignette und das Pickerl nur auf einem
nicht leicht abmontierbaren Bauteil aufgeklebt werden. "Beim Abziehen
der Aufkleber ist es so oft zu Lackschäden gekommen", weiß der
ÖAMTC-Experte. Dieses Problem entfällt nun, da seit 1. Juni 2011 eine
eigene Halterung (z.B. "FixItEasy") zum Aufkleben benutzt werden
darf.
Eine weitere Neuerung brachte das Jahr 2011 für die Benutzung von
Treppelwegen. Aufgrund der Novelle zur Wasserstraßenverkehrsordnung
ist das Radfahren auf Treppelwegen (Wege unmittelbar am Flussufer)
weiterhin grundsätzlich erlaubt, außer es ist ausdrücklich (durch ein
entsprechendes Schild) verboten. Das Rollschuhfahren auf Treppelwegen
ist nun aber grundsätzlich verboten, außer es ist ausdrücklich
erlaubt.
Zur Lenkung eines Feuerwehrautos bis zu 5.500 kg reicht seit 2011
ein Führerschein der Klasse B aus.
Das Gebührengesetz wurde ebenfalls adaptiert. "Im Juli 2011 kam es
zu einer Erhöhung der Gebühren für z.B. die Ausstellung von
Führerschein, Reisepass und Kfz-Zulassung", erklärt der Club-Experte.
Die "normale" Eingabe - etwa für eine Berufung gegen die
Vorschreibung behördlicher Abschleppgebühren - kostet nun
beispielsweise 14,30 Euro.
Auch beim Reisen gibt es eine rechtliche Neuerung. Seit einem Jahr
wird bei Reisebuchungen eine Flugabgabe verrechnet. Die Tarife
richten sich dabei nach der Länge der jeweiligen Flugstrecke.
Durch die Aufnahme einer Gegenseitigkeitsklausel zum
Datenaustausch ins Kraftfahrgesetz, ist die internationale
Verfolgbarkeit und Vollstreckung von Verkehrsstrafen wesentlich
erleichtert worden.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Stefanie Bauer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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