- 27.12.2011, 10:19:31
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Noch 4 Tage: Hier gilt die Rettungsgasse!
Ab 1.1.2012 bei Staubildung "Rettungsgasse": Wo die neue Regelung gilt
Wien (OTS) - Noch vier Tage sind es ab morgen, Mittwoch, bis
zum Inkrafttreten der Rettungsgasse. Die ASFINAG beantwortet täglich
eine wichtige Frage zur Rettungsgasse. Heute lesen Sie: Wo die neue
Regelung gilt.
Die Bildung von Rettungsgassen ist ab 1. Jänner 2012 bei
Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen
bzw. Autostraßen - also überall, wo die Autobahnvignette benötigt
wird. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind durch die
Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die
Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die
Rettungsgasse ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe.
Noch nie war es so einfach, Leben zu retten: Sobald der Verkehr
auf Autobahnen oder Schnellstraßen ins Stocken gerät, fahren alle
Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links, alle anderen Fahrzeuge
fahren ganz nach rechts, auch auf den Pannenstreifen. Dazwischen
entsteht die Rettungsgasse.
Wo muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse auf
allen Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher
Mitteltrennung gebildet werden. Autostraßen, auf denen die
Rettungsgasse gilt, gibt es übrigens durchaus auch im Stadtgebiet.
Grundsätzlich muss die Rettungsgasse bei Staubildung auf Autobahnen,
Schnellstraßen und Autostraßen immer gebildet werden - Ausnahmen gibt
es nur dann, wenn entweder keine bauliche Mitteltrennung vorhanden
ist oder der Platz bei Engstellen im Baustellenbereich oder in
Tunnels nicht ausreicht. Hier gilt dann wie bisher: Feuerwehr,
Rettung und Polizei ist so gut und schnell wie möglich Platz zu
machen!
Morgen lesen Sie: Wie die Rettungsgasse richtig gebildet wird.
Mehr Informationen:
Eine Informationsbroschüre und mehr Infos finden Sie auf
www.rettungsgasse.com
Fotos:
Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auf
www.rettungsgasse.com zum Download
Rückfragehinweis:
ASFINAG Mag. Christian Spitaler, MAS Pressesprecher Tel: +43 (0)50108-10835, Mobil:+43 664-60108 10835 mail to: [email protected] www.asfinag.at
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