Seniorenrat gibt Stellungnahme zur Novelle des Pensionskassengesetzes ab
Blecha und Khol kritisieren mangelnde Absicherung gegen künftige Verluste
Wien (OTS) - Im Rahmen der bis 10. Jänner laufenden Gesetzesbegutachtung zur Novellierung des Pensionskassengesetzes hat der Österreichische Seniorenrat bereits heute seine Stellungnahme dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt.
Grundsätzlich wird in der - von den Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol unterzeichneten - Stellungnahme festgestellt, dass der vorliegende Entwurf nur unwesentlich auf die seit Jahren - durch Verluste von bis zu 45% in 12 Jahren - geschädigten rund 60.000 Pensionskassen-Leistungsberechtigten eingeht und somit diese Personengruppe im überwiegenden Ausmaß nicht berücksichtigt, obwohl dies der Seniorenrat seit Jahren einfordert. Lediglich bei zwei Nebenpunkten (Nichtdotation der Schwankungsrückstellung bzw. Vertretung von PK-Leistungsberechtigten in den Aufsichtsräten) wurden die Vorschläge des Seniorenrates zum Teil akzeptiert.
Diese Anpassungen - sowie die Garantiepension / Sicherheits-VRG -verbessern allerdings nicht die prekäre Situation vieler PK-Leistungsberechtigter, die vor allem im Seniorenrat ihre einzige Unterstützung sehen und bieten außerdem auch keine Absicherung gegen weitere zukünftige Verluste.
Um den Interessen der betroffenen und geschädigten PK-Berechtigten einigermaßen zu entsprechen, wurde gefordert in die Novelle ein Vorweg-Steuermodell aufzunehmen. Für bereits in Pension befindliche Leistungsberechtigte soll das gesamte Pensionskassen-Kapital zum nächsten Bilanzstichtag mit dem Halbsteuersatz vorweg besteuert werden. Im Gegenzug wären die laufenden Pensionszahlungen steuerfrei zu stellen. Die Anwendung dieses Modells sollte als Option in einer zeitlich befristeten Sonderlösung möglich gemacht werden.
Für den Fall, dass dieses Modell nicht möglich sein sollte, wurde die steuerbegünstigte Auszahlung des gesamten Pensionskassen-Kapitals als Option für alle PK-Leistungsberechtigten gefordert.
Auf Grund der politischen Mitverantwortung für die dramatischen Verluste - von bis zu 45% in 12 Jahren - vieler PK-Leistungsberechtigter hat die Regierung einen dringenden Handlungsbedarf, hier rasche Sanierungsschritte zu setzen und die maßvollen Forderungen des Österreichischen Seniorenrates in dieser Novelle auch umzusetzen. Im Jahr 2012 werden die meisten PK-Pensionen (auf Grund der negativen Veranlagungsergebnisse 2011) wieder einmal um rund 10% (abhängig vom jeweiligen Rechnungszins) gekürzt. Damit erhalten viele PK-Leistungsberechtigte nur mehr die Hälfte ihrer Pension, über die sie im Jahr 2000 verfügen konnten und es gibt keine Absicherung gegen weitere zukünftige Verluste!
In den letzten 12 Jahren haben die Pensionskassen nur rund 2,5% im Schnitt erwirtschaftet, in den meisten VRG wären aber rund 6% erforderlich gewesen, um die Pensionen in gleicher Höhe ausbezahlen zu können. Da in den bisherigen Sozialpartner-Gesprächen die wesentlichen Seniorenrats-Forderungen bisher unberücksichtigt blieben, wurde einige PK-Leistungsberechtigte aktiv und ergriffen Maßnahmen wie die Bildung einer Bürger-Initiative, Durchführung einer Informationsoffensive und die Einleitung eines Volksbegehrens (www.stoppdempensionskassenflop.at). Die Stellungnahme des Seniorenrates wurde auch mit den Vertretern des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten (pekabe) abgestimmt, der zu diesem Entwurf auch eine eigene Stellungnahme abgeben wird.
Die Umsetzung der Seniorenrats-Forderungen wäre auch im Interesse der Jüngeren, da eine Stabilisierung bzw. Stärkung der 2. Säule der Altersversorgung in Österreich auch eine Entlastung der 1. Säule ergeben würde.
Das Vorwegsteuer-Modell würde allein bei Inanspruchnahme durch die Hälfte der Leistungsberechtigten nach vorsichtigen Schätzungen sofort EUR 500 Mio. in die Kassen des BMF spülen und der Republik in den Folgenjahren zusätzliche EUR 80 Mio. durch neu hinzukommenden Leistungsberechtigten bringen, was in Zeiten wie diesen auch ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Budgetkonsolidierung - auch in Richtung Schuldenbremse - wäre.
Der Vorteil des Staates durch diese a.o. Einnahmen aus der Vorweg-Besteuerung bleibt (je nach Höhe des Rechnungszinssatzes) für die nächsten 10 - 12 Jahre bestehen.
Die abgegebene Stellungnahme des Österreichischen Seniorenrates steht auf der Homepage des Österreichischen Seniorenrates ab sofort zum Herunterladen bereit.
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