• 23.12.2011, 08:51:12
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  • OTS0011 OTW0011

NÖ Gebietskrankenkasse informiert: Neue Beträge in der Krankenversicherung

St. Pölten (OTS) - Ab 1. Jänner 2012 gibt es wieder einige neue
Beträge in der Krankenversicherung*:
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich Euro 4.230,--, für
Sonderzahlungen jährlich Euro 8.460,--. Die Geringfügigkeitsgrenze
liegt bei Euro 376,26 monatlich bzw. Euro 28,89 täglich.
Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr Euro 5,15 - für die Befreiung
von der Rezeptgebühr (auf Antrag) gelten folgende Grenzbeträge: und
zwar für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte Euro 814,82 (für
Alleinstehende) bzw. Euro 1.221,68 (für Ehepaare) nicht übersteigen.
Ebenso gilt die Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder
Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch
Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte Euro 937,04 (für
Alleinstehende) bzw. Euro 1.404,93 (für Ehepaare) nicht übersteigen.
In allen Fällen erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um Euro
125,72.
Der Selbstbehalt für Heilbehelfe (z. B. orthopädische Schuheinlagen,
Bruchbänder) und Hilfsmittel (z. B. Krücken) beträgt mindestens Euro
28,20, für Sehbehelfe mindestens Euro 84,60. Der Höchstbetrag für die
Kostenübernahme von Heilbehelfen (inkl. Brillen) liegt bei Euro
423,--. Für Kontaktlinsen beträgt der Höchstzuschuss Euro 141,-- pro
Linse. Für Hilfsmittel liegt der Höchstbetrag bei Euro 423,--, für
Körperersatzstücke und Krankenfahrstühle gilt ein Höchstzuschuss von
Euro 2.820,--.
*für den Bereich ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
Info: Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben
lediglich 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse. Um Verwaltungskosten zu
sparen, hebt die Krankenkasse die restlichen 80 Cent für andere
Stellen (Pensionsversicherung, Unfallversicherung,
Arbeitslosenversicherung etc.) ein und leitet diese sofort weiter.

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 050899-5121, Fax: 050899-5181
mailto:oea@noegkk.at
www.noegkk.at

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