• 22.12.2011, 12:45:12
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Marxer & Partner weist Vorwürfe im Zuge der Buwog-Ermittlungen zurück

Vaduz (OTS) - Die liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei Marxer &
Partner weist die in mehreren Medien erhobenen Vorwürfe der
Entwendung von beschlagnahmten Akten und Manipulation von Unterlagen
im Zuge der Buwog-Ermittlungen mit allem Nachdruck zurück. Diese
Spekulationen sind "haltlos und ohne jede Grundlage". "Wir finden es
höchst bedauerlich, dass hier ohne nähere Sachkenntnis auf
tendenziöse und unseriöse Weise berichtet wird. Daher möchten wir
diese Behauptungen richtig stellen", heißt es seitens Marxer &
Partner.

"Marxer & Partner vertritt im gegenständlichen
Rechtshilfeverfahren nicht Herrn Karl-Heinz Grasser, sondern einen in
Liechtenstein ansässigen Wirtschaftsprüfer, der in diesem Verfahren
nicht Beschuldigter ist. Im Zuge dieses Rechtshilfeverfahrens ist es
bei diesem Wirtschaftsprüfer zur Beschlagnahme von Unterlagen
gekommen. Über Beschwerde des Wirtschaftsprüfers hat das Fürstliche
Obergericht die Beschlagnahme und auch die Leistung von Rechtshilfe
unter anderem wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses für unzulässig
erklärt; die dagegen von der Staatsanwaltschaft eingebrachte
Revisionsbeschwerde hat der Oberste Gerichtshof verworfen. Damit fiel
der Rechtsgrund für die Einbehaltung dieser Unterlagen durch das
Gericht weg. Diese Unterlagen wären - ohne Wenn und Aber -
unverzüglich auszufolgen gewesen.

Ein Partner unserer Kanzlei hat auf Grundlage der vorgenannten
Gerichtsentscheidungen diese - von der Beschlagnahme nicht mehr
erfassten - Unterlagen im Zuge einer bewilligten Akteneinsicht
behoben und unserem Mandanten unverzüglich gegen Quittung
ausgehändigt. Nach Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft haben wir
unseren Mandanten bewogen, diese Unterlagen dem Gericht freiwillig
zur Verfügung zu stellen, sodass sie im neuen Rechtshilfeverfahren
zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen liegen nunmehr schon seit
einigen Wochen bei Gericht, ohne dass eine Beschlagnahme derselben
erfolgt wäre.

Eine Prüfung dieses Sachverhalts durch den renommierten Wiener
Strafrechtsordinarius Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch hat bestätigt,
dass es in diesem Fall zu keiner Verletzung strafrechtlicher
Vorschriften gekommen ist; die diesbezügliche Stellungnahme liegt dem
Fürstlichen Landgericht vor.

Spekulationen über eine angebliche Manipulation dieser Unterlagen
entbehren jeder Grundlage. Kopien der verfahrensrelevanten Unterlagen
sind von der von uns vertretenen Partei bereits vor längerer Zeit in
einem inländischen Strafverfahren den Liechtensteinischen Behörden
eingereicht worden und stehen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft
zur Verfügung , so dass diese zur Verfügung stehenden Dokumente ohne
weiteres mit den freiwillig eingereichten Unterlagen verglichen
werden können.

Unser Partner geniesst nach wie vor unser vollstes Vertrauen. Wir
sind zuversichtlich, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bald
vollumfänglich ausgeräumt sein werden.

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Oberhuber
Marxer & Partner Rechtsanwälte
Tel +423 235 81 81
Michael.Oberhuber@marxerpartner.com

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