- 14.12.2011, 09:30:31
- /
- OTS0039 OTW0039
Schönheitschirurgie: Ungeeignete CEN-Normen bedrohen Patientensicherheit
Normierung zugunsten einzelner Anbietergruppen lässt Qualitätsverlust befürchten
Wien (OTS) - Auf Initiative eines plastischen Chirurgen wurde beim
Austrian Standards Institute (ASI) das CEN-Normprojekt "Aesthetic
Surgery Services" eingeleitet. Ziel des Projektes ist die Normierung
der kosmetischen Chirurgie bis 2013. Obwohl Ärzte verschiedener
Fächer kompetent kosmetisch tätig sind, sollten nur plastische
Chirurgen mitwirken. Jetzt wies das Normkomitee das Aufnahmegesuch
eines Vorstandsmitglieds der Association of Aesthetic Practitioners
(AAP) nach wochenlanger Wartezeit ab.
"Durch Ausschluss einer wichtigen Gruppe von Ärzten wird die
Entwicklung einer sachgerechten, auf dem Konsens aller
Anbietergruppen basierenden Norm für die kosmetische Chirurgie
unmöglich", sagt DDr. Karl-Georg Heinrich, Präsident der AAP und
kosmetischer Chirurg aus Wien. In der vorliegenden Form würde die
CEN-Norm Patienten sogar gefährden.
Bereits im Sommer übermittelte die AAP dem CEN-Komitee
Verbesserungsvorschläge zum Normentwurf. Vor allem, bei Eingriffen
möglichst auf Vollnarkose zu verzichten. Obwohl tragische Todesfolgen
nach unnötiger Vollnarkose gerade in den Medien diskutiert werden,
sind nach Meinung des CEN-Komitees Eingriffe unter Vollnarkose
genauso riskant wie solche unter örtlicher Betäubung. Dies lässt
Spezialisten im In- und Ausland mit dem Kopf schütteln.
Nach Vorstellung der Normbetreiber sollen etwa Fettabsaugungen nur
im Spitals-OP unter Vollnarkose erlaubt sein. Risiken der Vollnarkose
werden zum Schaden der Patienten bagatellisiert. Eine derartige
veraltete Norm würde wissenschaftlichen Studien zufolge zusätzliche
schwere Komplikationen verursachen. Dem gegenüber setzen Spezialisten
der kosmetischen Chirurgie längst auf die ambulante Fettabsaugung in
lokaler Tumeszenzanästhesie, die eine hervorragende
Sicherheitsstatistik aufweist, dem Normkomitee aber unbekannt ist.
Die Ablehnung des Vertreters der AAP durch das Normkomitee
bedeutet faktisch einen Ausschluss der großen Anbietergruppe
kosmetisch tätiger Allgemeinmediziner vom Normverfahren. "Wenn der
Normentwurf in seiner derzeitigen Form beschlossen würde, wäre dies
skandalös und zum Schaden für die Patientensicherheit", so DDr.
Heinrich abschließend.
Weitere Informationen unter http://aestheticpractitioner.org/.
Rückfragehinweis:
Association of Aesthetic Practitioners (AAP)
E-Mail: info@aestheticpractitioner.org
Web: http://aestheticpractitioner.org/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF