• 13.12.2011, 14:07:24
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  • OTS0171 OTW0171

VAP - Verein für Anti-Piraterie zieht Bilanz

Urheberrechtsverletzungen im Internet sind per Gerichtsentscheid keine Bagatelle, Access Provider haben Mitverantwortung, Schulterschluss mit Werbewirtschaft.

Wien (OTS) - Urheberrechtsverletzungen im Internet sind per
Gerichtsentscheid keine Bagatelle, Access Provider haben
Mitverantwortung, Schulterschluss mit Werbewirtschaft gegen
Piraterie, legale Angebote im Kommen.

2011 steht aus der Sicht des VAP - Verein für Anti-Piraterie der
Film- und Videobranche - im Zeichen von wegweisenden Entwicklungen im
Kampf gegen die systematische Enteignung im Internet: Nicht nur in
Österreich sondern auch Belgien und UK entschieden Gerichte, dass die
Forderung der Kreativwirtschaft, klar rechtswidriger Piratenseiten im
Internet zu sperren, berechtigt ist. Auch die Zerschlagung des
kino.to Netzwerks in Deutschland und die ersten strengen Urteile
gegen die Betreiber machen deutlich, dass Urheberrechtsverletzungen
im Internet nicht bagatellisiert werden dürfen.

Status Quo im Musterprozess VAP vs UPC: Provider in der Pflicht
Der aktuell laufende Musterprozess österreichischer Filmproduzenten
gegen UPC zielt auf Mitverantwortung der Access Provider für die
Nutzung ihrer Dienste zur Begehung von schweren
Urheberrechtsverletzungen ab. Das Oberlandesgericht Wien entschied
am 14. November 2011, dass die Ansprüche der Filmwirtschaft
berechtigt und die Einwände des Access Providers nicht stichhaltig
sind. Die Verpflichtung des Providers zur Sperre illegaler Inhalte
hänge "nicht von einem kausalen Beitrag" von UPC "zu einer
Rechtsverletzung des Nutzers oder des Anbieters ab": "Ausschlaggebend
sei lediglich, dass Inhalte, die der Öffentlichkeit ohne Zustimmung
des Rechteinhabers zur Verfügung gestellt werden, durch den Provider
vermittelt werden", so das OLG Wien.

Auch das vor wenigen Tagen verkündete Urteil des EuGH zu
Filtermaßnahmen (Sabam/Scarlet) bestätigt die Verantwortung der
Access Provider unter bestimmten Voraussetzungen und lässt nicht das
Argument gelten, dass sie nur gänzlich unbeteiligte Vermittler wären.
Da der Kunde des Providers natürlich kein "Recht" auf den Abruf
urheberrechtswidriger Inhalte von kino.to hat, ist das Urteil des
EuGH auch eine Bestätigung der in Österreich zur Sperre von kino.to
bisher erlassenen Gerichtsentscheidungen.

Werbewirtschaft für ein sauberes Internet

Die massive Verbreitung von Raubkopien im Internet wird inzwischen
größtenteils durch Werbeschaltungen finanziert. Betreiber
gewerbsmäßiger Portale nutzen die illegal angeeigneten Filme und
TV-Serien, um hohe Nutzerzahlen auf ihren Internetseiten zu bekommen
und somit an Werbeeinnahmen zu verdienen.

In einer Unterstützungserklärung der österreichischen
Werbewirtschaft bestätigt diese, zukünftig durch
Selbstbindungskodizes Werbung in offenkundig rechtswidrigen Umfeldern
nicht dulden zu wollen. Mit einer Austrocknung der Geldquellen
illegaler Anbieter würde die Werbewirtschaft einen wesentlichen
Beitrag zur Eindämmung von gewerbsmäßiger Piraterie leisten und ein
wichtiges Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang im Internet
setzen.

Legale Angebote versus "alles gratis und sofort"

Die Anzahl attraktiver legaler Film-Angebote im Internet nimmt zu,
sie werden auch gerne in Anspruch genommen, entweder als
kostenpflichtige Downloads/Streams oder als Catch-up TV. Dennoch
kann die Filmwirtschaft nicht mit illegalen Produkten in Konkurrenz
treten und gratis und parallel zum Kinostart Filme zur Verfügung
stellen. Die hohen Investitionskosten, die für die Herstellung und
den Vertrieb eines Filmwerks erforderlich sind, verlangen ein
mehrstufiges ausgeklügeltes System der wirtschaftlichen Verwertung,
um die Kosten wieder hereinzuspielen. Der populistische Ruf mancher
Politiker nach uneingeschränktem Zugang zu Content im Internet
ignoriert völlig die volkswirtschaftliche Bedeutung der
Kreativwirtschaft und läuft auf die Abschaffung der Marktwirtschaft
im Internet hinaus.

Rückfragehinweis:
Jörg Schaden, freecomm.wien.graz
3032 Eichgraben, Götzwiesenstr. 12
Tel: +43 2773 42030, Mobil: +43 0676 624 1785
Email: office@freecomm.cc, Website: www.freecomm.cc

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