- 12.12.2011, 16:25:10
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Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Causa "BAWAG", AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien:
Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss
vom 23. Dezember 2010 das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen
Wien in der Causa "BAWAG" vom 4. Juli 2008 im Wesentlichen teilweise
bestätigt und teilweise aufgehoben. In diesem Umfang wird die
Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:
Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann
Zwettler werden zurückgezogen. Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12
Fällen bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt. Ein weiterer Schuldspruch könnte zu
keiner höheren Strafe führen. Herr Dkfm Zwettler wurde wegen Untreue
in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechtskräftig zu einer
Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der
weiteren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu
keiner höheren Strafe führen.
Mag. Peter Nakowitz wurde wegen Beihilfe zur Untreue in zwei
Fakten ("Hapenny" und "Ophelia Teil 1" - Schaden 295 Millionen Euro
bzw. 80 Millionen USD) rechtskräftig schuldig erkannt, wobei eine
Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten "Capper"
und "Uni-Bonds" (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen
Bilanzvergehens wird die Anklage aufrecht erhalten, weil eine
Sanierung der vom Obersten Gerichtshof zur subjektiven Tatseite
festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu diesen
Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist. Das gilt
nicht in gleichem Maße für die weiteren bislang nicht verurteilten
Anklagefakten ("Ross Capital Markets", "Ophelia Teil 2" und andere),
auf deren weitere Verfolgung daher verzichtet wird.
Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig
gesprochen. Auch hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber
hinaus werden auch die übrigen Anklagevorwürfe, nämlich Beihilfe zur
Untreue in den Fakten "Hapenny" und "Ophelia Teil 1" sowie Beihilfe
zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche
Nachweis auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe
liegt.
Auch gegen Mag. Dr. Christian Büttner, dessen erstinstanzlicher
Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue (Faktum "Hapenny" -
Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen eines Bilanzvergehens
aufgehoben wurde, wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur Gänze
aufrecht erhalten.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Mag. Hubert Kreuch
wegen Untreue und Dr. Josef Schwarzecker wegen Untreue und
Bilanzvergehens wurden aufgehoben, weil das Ersturteil dazu
widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage jeweils wegen zwei Untreuefakten ("Hapenny" und "Ophelia
Teil 1"), zu Dr. Schwarzecker auch wegen Bilanzvergehens aufrecht
erhalten, weil die Aufklärung des Sachverhalts in diesem Umfang in
einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.
Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur
Untreue in drei Fakten wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage betreffend die Fakten "Ophelia Teil 1" und "Capper"
(Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO) aufrecht erhalten,
weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten
Rechtsgang festgestellt werden kann. Lediglich auf die weitere
Verfolgung des Faktums "Ophelia Teil 2" mit einem Schaden von 10
Millionen USD wird verzichtet, weil diese bislang in keinem Fall zu
einer Verurteilung geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs
keinen wesentlichen Einfluss auf die Strafbemessung hätte.
Gegen Dr. Robert Reiter, dessen Schuldspruch wegen Beihilfe zur
Untreue in den Fakten "Hapenny" und "Ophelia Teil 1" sowie wegen
Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben wurde, wird die
Staatsanwaltschaft die Anklage insgesamt aufrecht halten. Es liegt
nahe, dass in einem zweiten Rechtsgang der Kenntnisstand des Herrn
Dr. Reiter über die beiden Investments und damit die erforderliche
Vorsatzform durch vollständige Beweiswürdigung festgestellt werden
können.
Rückfragehinweis:
Erste Oberstaatsanwältin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda
Medienstelle Oberstaatsanwaltschaft Wien
Tel.: 01/52152/3363
Mobil: 0676 8989 23209
E-Mail: Ilse-Maria.Vrabl-Sanda@justiz.gv.at
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