Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot: Wiener Rechtsanwalt: "Die türkische Community braucht sich nichts gefallen zu lassen" Wien (OTS) - ZAMAN widmete sich in der letzten Ausgabe dem Thema "Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und deren Anwendungsmöglichkeiten in Österreich. Nun sprachen wir mit dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser - ein Experte in diesem Bereich. Dr. Pochieser nahm Stellung zu rechtswidrigen Praktiken rund um das Fremdengesetz, Integrationsvereinbarung, Notstandshilfe und Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht für türkische Studierende. Seine Meinung teilt auch Alev Korun, Grünen-Abgeordnete zum Nationalrat sowie Grünen-Sprecherin für Integration, Migration und Menschenrechte. Integrationssekretär Sebastian Kurz hingegen verspricht positive Entwicklungen rund um die Anerkennung von Auslandsdiplomen. Bereits 2012 sollen Auslandsdiplome offiziell anerkannt werden. Eine weitere Entwicklung stellt ein Erlass des Bundeskanzleramts dar. Das Rundschreiben mit der Geschäftszahl 920.000/0006-III/1/2011 besagt: "Türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben unter den ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aufgrund des Assoziierungsabkommens vom 29.12.1964, 1229/1964 mit der Türkei und des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 eine besondere Stellung. Nach Art. 6 des letztgenannten Beschlusses ist türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Zugang zum öffentlichen Dienst nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung in Österreich möglich. Danach sind sie hinsichtlich der Ernennungs- bzw. Aufnahmeerfordernisse den sonstigen EU-Bürgerinnen und Bürgern gleichzuhalten." Hier die wichtigsten Aussagen des Wiener Rechtsanwalts Dr. Herbert Pochieser "Ausländer wurden von der Notstandshilfe ausgeschlossen. Das ist ganz klar verfassungswidrig." "Die Integrationsvereinbarung ist keine Vereinbarung, sondern ein Zwang und verfassungswidrig." "Österreich hat 1997 das Familienbeihilfen-Abkommen einseitig gekündigt. Das verstößt gegen das Verschlechterungsverbot. Diese Aufkündigung ist EU-rechtlich unzulässig." "Türkische Studenten, die arbeiten, dürfen aufgrund des Assoziationsrechts auch niedergelassen bleiben." "Türken sind in mancher Hinsicht sogar überintegriert. Sie glauben den Beamten alles." Das gesamte Interview finden Sie auf www.zaman.co.at Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz: "Im Laufe des Jahres 2012 wird die Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulausbildungen in Österreich gesetzlich umgesetzt" ZAMAN beschäftigte sich mit der Frage, ob ein türkischer Arzt seinen Beruf auch in Österreich ausüben darf. Hierzu erklärt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser: "Ja, laut Artikel 6 des Assoziationsrechts darf eine in der Türkei zum Arzt ausgebildete Person nach vier Jahren durchgehender Beschäftigung in Österreich seinen eigentlichen Beruf auch hier ausüben." Zum Thema "Anerkennung von Auslandsdiplomen" fragte Zaman auch beim Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz nach. Kurz: "Die Notwendigkeit von Reformen wurden bestätigt" Auf die Frage, ob die Anerkennung von Auslandsdiplomen im Zuge des Bologna-Prozesses nicht ohnehin geregelt sei und sich Österreich nicht daran halten müsse, hieß es: "Vereinfachungen in diesem Bereich sind ein wesentliches Ziel meiner Arbeit als Integrationsstaatssekretär. Die Notwendigkeit von Reformen in diesem Bereich wurde auch durch den vom Expertenrat für Integration erstellten Maßnahmenbericht bestätigt. Sie ist auch eine der 20 Vorschläge des Expertenrates für Integration, die wir nun gemeinsam mit unseren Partnern im Bund und in den Ländern umsetzen wollen." Was wird getan? "Ich bin zuversichtlich, dass im Laufe des Jahres 2012 die Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulausbildungen in Österreich gesetzlich umgesetzt wird", so Kurz schließlich. ZAMAN fragte auch bei Alev Korun nach, Grünen-Abgeordnete zum Nationalrat: "Selbstverständlich ist es so, dass das genannte Assoziierungsabkommen auch für spätere Mitglieder der EU gilt, da alle Mitgliedsstaaten mit ihrem Beitritt das gesamte EU-Recht übernehmen und sich verpflichten, es zu vollziehen. All jene Verschärfungen, die nach dem EU-Beitritt Österreichs ins 'Fremdenrecht' eingeführt wurden und dem Assoziierungsabkommen widersprechen, gelten für türkische Staatsangehörige nicht. Der Vollzug der jetzigen Gesetze muss diesem Prinzip entsprechen und ihm Rechnung tragen. Damit der EU-rechtlich richtige Vollzug gewährleistet wird, sollten das AMS und die 'Fremdenbehörden' geschult werden. Außerdem sollten bereits hier lebende StudentInnen mit türkischer Staatsbürgerschaft ihren Aufenthaltszweck auf 'selbständig' ändern dürfen, was von der österreichischen Bundesregierung derzeit ignoriert wird." Rückfragehinweis: Wochenzeitung ZAMAN Österreich Rotenturmstraße 1-3/3, 1010 Wien Tel.: 01/958 00 21 Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/8193/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0048 2011-12-08/12:01 081201 Dez 11
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