- 07.12.2011, 13:30:17
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Fast Food-Verbot in den Schulen: Für Expertinnen notwendig und möglich
Wien (OTS) - "Gesunde Schuljausen brauchen gesetzliche
Unterstützung", sagt die Schulverpflegungsexpertin Karin Kaiblinger
von gutessen consulting, die das Dilemma engagierter AkteurInnen in
Schulen aus langjähriger Beratungserfahrung kennt. Einerseits sind
etwa Softdrinks im Automaten eine lukrative Einnahmequelle. Je mehr
Petflaschen Cola & Co verkauft werden, desto höher der Gewinnanteil -
auch für die Schule. Bei gesünderen Getränken ist für die Schule
nicht viel drin. Was sollten da engagierte Eltern oder Lehrer dagegen
halten? Andererseits wagen Schulen es oft nicht, den Automatenfirmen
oder Buffetiers Vorgaben zu machen. Man glaubt aufgrund bestehender
Verträge keinen Einfluss auf das Sortiment zu haben. Der Konsum
zuckerhaltiger Getränke ist jedoch ein starker Risikofaktor für
Gewichtszunahme. "Der Verkauf von Getränken mit einem Zuckergehalt
über 7,5 g/100 ml sollte in Schulen jedenfalls verboten werden", sagt
Rosemarie Zehetgruber, Ernährungswissenschafterin bei gutessen
consulting. In rund 30 Ländern weltweit, darunter auch einige
EU-Staaten, gibt es bereits gesetzliche Einschränkungen für stark
gesüßte Limonaden an Schulen.
Top down zielführender
Alle Schulen individuell zu motivieren und zu beraten, ist die
teuerste Variante und eine nicht leistbare Sisyphusarbeit. Doch es
gibt bereits Pilotprojekte, die zeigen, dass ein gutes Buffet- und
Automatensortiment weder die Buffetiers in wirtschaftliche
Schwierigkeiten bringt, noch die SchülerInnen in Scharen zu
Colaautomaten außerhalb der Schule treibt. "Es braucht klare
gesetzliche Vorgaben", betont Kaiblinger. Nur so kann
Gesundheitsförderung an Schulen ernsthaft betrieben werden. Maßnahmen
zur Ernährungsbildung sind wichtig, aber ohne Veränderung der
Verpflegungsangebote nicht ziel führend. Wo Leberkäsesemmel und Cola
prominent angeboten werden, sind und bleiben sie die Cash-cows. Auch
der Bio-Anteil in der Mittagsverpflegung z.B. an Wiener
Pflichtschulen läge ohne Vorgabe der Politik nicht bei 40%. "In der
verantwortungsvollen Schulverpflegung ist eine "Top down"-Strategie
d.h. eine gesetzliche Vorgabe für die Gestaltung des Angebotes
notwendig", schließt Kailbinger.
Über gutessen consulting:
Das Beraterinnenteam ist spezialisiert auf
ernährungsphysiologisch, ökologisch, sozial und ökonomisch optimierte
Verpflegung im Schulbereich. www.gutessen.at
Rückfragehinweis:
gutessen consulting, Mag. Karin Kaiblinger
Tel.: +43-664-1508431, karin.kaiblinger@gutessen.at
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