• 02.12.2011, 12:13:12
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  • OTS0128 OTW0128

OLG Wien bestätigt indirekt Weisungsrecht an A-TEC und Dr. Kovats

Wien (OTS) - "Der Treuhänder der A-TEC INDUSTRIES AG, Rechtsanwalt
Dr. Matthias Schmidt hält zur Rekursentscheidung des OLG Wien (der
Spruch ist in der Ediktsdatei veröffentlicht) fest:

Den Rekursen von A-TEC und Dr. Kovats sowie den Privatstiftungen
wurde nur in einem Teil stattgegeben, weil nach Ansicht des OLG die
Weisung des Insolvenzgerichts, dass der Verwertungsprozess nicht
schlechthin gestört werden darf, nicht bestimmt genug war und daher
nicht exekutierbar wäre.

Allerdings ist viel wichtiger, dass im übrigen die Rekurse
zurückgewiesen wurden, weil das OLG davon ausging, dass die im
konkreten Fall erteilten Weisungen (hier im Zusammenhang mit dem
Verkauf der ATB Gruppe an Wolong) sehr wohl möglich waren. Die
grundsätzlichen Einwendungen der Anwälte der A-TEC gegen die
Berechtigung des Insolvenzgerichtes, Weisungen zu erteilen, wurden
vom OLG gerade nicht aufgegriffen.

Das bedeutet für das weiteren Verwertungsverfahren, dass - sofern
erforderlich - wieder konkrete Weisungen des Insolvenzgerichtes, wie
sich die Beteiligten im Einzelfall zu verhalten haben, möglich und
rechtens sind. Das ist für den Treuhänder im Verwertungsprozess sehr
zweckdienlich.

So betrachtet ist die durch die Rekursentscheidung geschaffene
Klarheit kein Rückschlag - wie die Überschrift der OTS-Meldung der
Anwälte von A-TEC vermeint -, sondern für den Treuhänder und die
Gläubiger eine Beruhigung, dass auch bei künftigen Störungen des
Prozesses wieder gerichtliche Weisungen erlangt werden können."

Rückfragehinweis:
RA Dr. Matthias Schmidt
Tel.: 01 / 533 16 95
mailto:schmidt@preslmayr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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