• 01.12.2011, 14:58:18
  • /
  • OTS0300 OTW0300

MEL- Anlegerverfahren: OGH gibt in "Aliud Frage" Meinl Bank Recht

Wien (OTS) -
- Richtungsweisendes Urteil sorgt für Klarheit, dass die Anleger mit
den MEL-Zertifikaten kein "Aliud", sondern den Vertragsgegenstand
erhalten haben
- OGH: "[...] besteht kein Zweifel, dass [...] liquide und
börsefähige Wertpapiere, nämlich ADC [...]Vertragsgegenstand
wurden"
- Bank Vorstand Weinzierl: "Freuen uns über die Bestätigung unserer
Rechtsposition - setzen selbstverständlich unsere sozialen
Vergleiche mit unerfahrenen Anlegern weiterhin fort"
- Entscheidung entkräftet auch unhaltbaren Vorwurf der
Staatsanwaltschaft, Bank hätte in betrügerischer Absicht falsche
Produkte geliefert

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MEB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel