- 01.12.2011, 12:53:59
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Umweltdachverband: Enttäuschung über Genehmigung des Naturversuches groß - jetzt ist Brüssel am Zug
- Kommt jetzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren? - Eingriff in die Kernzone des Nationalparks ohne Naturverträglichkeitsprüfung
Wien (OTS) - - Umgehung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
- Negative Vorbildwirkung für die gesamte Donau
Wien, 01.12.11 (UWD) Mit heutigem Datum genehmigt der
niederösterreichische Naturschutz-Landesrat Stephan Pernkopf den
höchst umstrittenen Naturversuch Bad Deutsch-Altenburg. "Im Rahmen
des Versuches soll mit massiven Eingriffen in das Flussökosystem, mit
Baggerungen und Rodungen in der Kernzone des Nationalparks Donau-Auen
der Weg frei für einen donauweiten Ausbau der Wasserstraße gelegt
werden," erklärt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des
Umweltdachverbandes. "Seit Jahren versuchen wir auf die Sensibilität
dieser Rechtsmaterie hinzuweisen und müssen diese umwelt- und
naturschutzpolitisch höchst problematische Entscheidung jetzt
enttäuscht zur Kenntnis nehmen. Aufklärungswürdig ist in diesem
Zusammenhang sicher, dass genau dieses Projekt noch vor einigen
Monaten für Pernkopf nicht genehmigungsfähig war, wenn es nicht
maßgeblich geändert werde. Wir sind daher gespannt, welche neuen
Vorschreibungen und zusätzlichen Ökoauflagen der Bescheid von LR
Pernkopf enthält, um Baumaßnahmen in der Nationalparkkernzone zu
rechtfertigen", so Heilingbrunner.
Kommt Berufung vom "weisungsungebundenen" NÖ Umweltanwalt?
"Klar ist, dass hier ein naturschutzrechtlicher Präzedenzfall
geschaffen wird, der seinesgleichen sucht: Neben der Zurückweisung
eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens für das Bauvorhaben
soll es nun auch kein Naturverträglichkeitsprüfungsverfahren nach dem
EU Natura 2000-Recht bei der BH Bruck an der Leitha mehr geben. Zudem
genehmigt LR Pernkopf nun eine Ausnahme vom absoluten Eingriffsverbot
nach dem NÖ Nationalparkgesetz. Ziemlich viele Ausnahmen, um in den
strengst geschützten Kernzonen eines Nationalparks gewaltige
Bauvorhaben wie Baggerungen, Rodungen etc. durchboxen zu wollen",
stellt Heilingbrunner fest. "Wir werden uns jetzt auch sehr genau
anschauen, was die vermeintlich weisungsungebundene
Umweltanwaltschaft in NÖ in dieser Angelegenheit machen wird. Nur der
NÖ Umweltanwalt kann die kritisierten Entscheidungen des Landesrats
Pernkopf beim unabhängigen Umweltsenat überprüfen lassen,
Umweltorganisationen sind ja in diesem Verfahren mangels
Parteistellung vom Rechtsweg ausgeschlossen", so Heilingbrunner.
EU-Beschwerde gegen Naturversuch läuft
Klar ist aus Sicht des Umweltdachverbands aber auch eines: "Das
letzte Wort ist in dieser Sache ohnehin nicht gesprochen. Aus unserer
Sicht wird hier europäisches Umweltrecht missachtet, denn ohne
UVP-Verfahren und ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung kann
man den Naturversuch nicht durchpeitschen. Die entsprechende
Beschwerde des Umweltdachverbandes liegt der EU bereits zur
Überprüfung vor. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission in
diesem Fall klar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
anstrengt. Somit ist in der Causa Naturversuch noch lange nicht das
letzte Wort gesprochen", so Heilingbrunner abschließend.
Rückfragehinweis:
Umweltdachverband Dr.in Sylvia Steinbauer Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (++43-1)40113/21 mailto:sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at http://www.umweltdachverband.at
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