• 30.11.2011, 22:02:08
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  • OTS0339 OTW0339

Kommentar zu Schulen / Islam / Justiz

Osnabrück (ots) - Keine religionsfreie Zone

Wer gestern vom Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung
zur Religionsfreiheit erwartet hat, muss enttäuscht sein. Denn beim
Urteil zum muslimischen Gebet eines Berliner Schülers sprach der
Vorsitzende Richter Werner Neumann ausdrücklich von einer
Entscheidung im Einzelfall. Die Juristen haben die besondere
Situation an dem Gymnasium im Berliner Stadtteil Wedding
berücksichtigt, sind aber verständlicherweise nicht darüber hinaus
gegangen.

Und so wird das immer wieder debattierte, komplizierte Verhältnis von
Staat und Religion noch länger in der politischen wie juristischen
Diskussion bleiben, nicht allein in der Metropole Berlin, sondern
auch auf europäischer Ebene. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern
jedoch zumindest eine Frage klar beantwortet: Religiöse Neutralität
bedeutet in Deutschland nicht, dass sich Muslime, Christen, Juden,
Buddhisten und Angehörige weiterer Weltreligionen völlig aus der
Öffentlichkeit zurückziehen müssen, dass Gebete hierzulande in den
Schulen komplett verboten sind und Religion ausschließlich
Privatsache wird.

Die Leipziger Richter haben vielmehr ein friedliches, tolerantes
Miteinander der religiös aktiven Schüler gefordert. Das muss die
Schule zunächst einmal selbst regeln. Doch einer religionsfreien Zone
haben die Juristen damit keineswegs das Wort geredet. Es wäre auch
ein verkehrtes Verständnis von weltanschaulicher Neutralität.

Rückfragehinweis:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

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