• 30.11.2011, 12:43:27
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Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung der Abschlussprüfung - ein falscher Weg

KWT und iwp sehen Zielsetzung einer Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung nicht umgesetzt

Wien (OTS) - Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und das
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) vermissen in den
heute von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschlägen zu einer
Neuregelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
Abschlussprüfung wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Funktion der
Abschlussprüfung. Die EU-Kommission hat sich im Grünbuch selbst das
Ziel gesteckt, die Abschlussprüfung zu einem wirksameren Instrument
der Unternehmenskontrolle zu machen. Im Konsultationsprozess zum
Grünbuch wurde das unsystematische Sammelsurium von Maßnahmen von
nahezu allen Seiten heftig kritisiert. Das EU-Parlament hat in seiner
Entschließung vom September 2011 festgehalten, dass die Ausführungen
im Grünbuch keine ausreichende Grundlage für eine abschließende
Bewertung der geplanten Maßnahmen im Bereich der Abschlussprüfung
sind und die Kommission daher aufgefordert eine Folgenabschätzung der
geplanten Maßnahmen durchführen. "Die EU-Kommission hat sich über die
von allen Seiten vorgebrachten Einwendungen hinweggesetzt und es ist
zu befürchten, dass die in den heute veröffentlichen Vorschlägen zur
Neuregelung der Abschlussprüfung enthaltenen Maßnahmen sogar negative
Auswirkungen auf die fachliche Expertise des Abschlussprüfers und
damit auf die Prüfungsqualität haben werden." kritisiert Helmut
Maukner, Präsident des iwp. "Die nunmehr vorliegenden Vorschläge der
EU-Kommission setzen falsche Schwerpunkte. Die Kommission wollte auch
Maßnahmen setzen, um die Konzentration am Prüfungsmarkt zu
vermindern, die vorgelegten Vorschläge können sogar die Konzentration
am Prüfungsmarkt erhöhen. Sie wirken damit mittelstandsfeindlich und
stellen eine Bedrohung für kleine und mittlere Prüfungsbetriebe dar."
stellt Aslan Milla, Berufsgruppenobmann der Wirtschaftsprüfer in der
KWT, fest.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Wesentlichen nur für die
Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten.
"Damit führt die EU-Kommission eine Spaltung des Prüfungsmarktes
herbei, der in kleinen Märkten wie Österreich wohl eher eine weitere
Marktkonzentration zur Folge haben wird. In der Folge werden aber die
strengen Neuregelungen als "Best Practice" eine Ausstrahlungswirkung
auf alle Prüfungen haben und der vermeintliche Schutz kleiner und
mittlerer Prüfungsbetriebe, die keine Unternehmen von öffentlichem
Interesse prüfen, wird damit nicht nachhaltig sein." meint Milla.

Erst seit drei Jahren sind die Neuregelungen der letzten
Abschlussprüferrichtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt.
Kernpunkt der damaligen Neuregelung war die Stärkung der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie das Zusammenwirken des
Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsrat bzw. dem Prüfungsausschuss. Die
Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine gute
Zusammenarbeit des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsrat einen
wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Nutzens der Abschlussprüfung und
der Qualität der Corporate Governance hat. Abschlussprüfer und
Aufsichtsrat haben im Hinblick auf die Kontrolle des Unternehmens ein
gemeinsames Interesse an einer unabhängigen Abschlussprüfung. "Die
nunmehr vorgelegten Vorschläge stellen in vielen Bereichen eine
Einschränkung der Handlungsfreiheit der für die Überwachung der
Unternehmensführung zuständigen Organe dar und behindern dadurch eine
enge Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer. " betont Maukner. Die
EU-Kommission will als zusätzliche Maßnahme zur Sicherung der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ein nahezu gänzliches Verbot von
Zusatzleistungen einführen. "Solche Verbote, die über eine
Konkretisierung des Selbstprüfungsverbots weit hinausgehen erhöhen
nicht die Unabhängigkeit, aber sie belasten die Prüfungsqualität.
insbesondere das Verbot jeglicher Steuerberatung durch den
Abschlussprüfer ist sachlich nicht gerechtfertigt, reduziert das
vorhandene Know-how und wird die Gewinnung hoch qualifizierter
Mitarbeiter deutlich erschweren." ergänzt Milla.

Neu eingeführt werden soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission
auch die Pflicht zur externen Rotation. Dies, obwohl das EU-Parlament
in seiner Entschließung festgehalten hat, dass die bestehenden
Rotationsregelungen für Partner (d.h. die personenbezogene Rotation)
die nötige Unabhängigkeit und damit die Wirksamkeit der Prüfung
gewährleisten. Alle bisherigen Studien belegen, dass die externe
Rotation die Prüfungsqualität belastet. "Es ist völlig
unverständlich, dass die EU-Kommission ohne die dafür notwendige
besondere Rechtfertigung derartige staatliche Markteingriffe
vorschlägt. Der Vorschlag ist auch nicht geeignet, das von der EU
angestrebte Ziel einer Reduktion der Konzentration am Prüfermarkt
herbeizuführen." unterstreicht Maukner. "Es ist zu befürchten, dass
im Falle der verpflichtenden externen Rotation mehr Prüfungsaufträge
zu den großen Prüfungsbetrieben wechseln als umgekehrt." Resümiert
Milla.

Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten aber auch einige
Regelungen, die KWT und iwp befürworten: Im Zusammenhang mit der
Prüfungsdurchführung wird im Verordnungsentwurf die Bedeutung der
kritischen Grundhaltung des Abschlussprüfers als wesentliches Element
der Abschlussprüfung besonders hervorgehoben. Darüber hinaus wird in
der Neuregelung auch die verhältnismäßige, d.h. an der konkreten
Prüfungssituation orientierte Anwendung der internationalen
Prüfungsstandards (ISAs) befürwortet.

Insgesamt erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht
akzeptabel und sind der falsche Weg, um das Ziel zu erreichen, die
Abschlussprüfung zu einem noch wirksameren Instrument der
Unternehmenskontrolle zu machen. KWT und iwp halten daher in dem nun
folgenden Prozess der europäischen Gesetzgebung deutliche
Veränderungen des vorgelegten Entwurfs für notwendig.

Rückfragehinweis:
Heinrich Mathis
PR & Marketing Leitung
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Tel.: 01/811 73 245
Email: mathis@kwt.or.at

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