Ebreichsdorf (OTS) - Für den geplanten Ausbau der Pottendorfer
Linie zur Hochleistungsbahn ist die letzte strittige Trassenführung
auf Gemeindeebene gelöst. Nach jahrelangem Trassenstreit hat sich der
Ebreichsdorfer Gemeinderat auf Antrag der Fraktion ILSE (Initiative
Lebensqualität und Stadtverkehr Ebreichsdorf) auf die sogenannte
"Westvariante plus Bestand" geeinigt. Die Variante ist eine der von
den ÖBB als technisch möglich ausgewählten Trassen und sieht einen
Bau der Güter-Hochleistungsstrecke neben der A3 sowie einen Erhalt
der eingleisigen Strecke für den Personenverkehr im Ort mit den
Bahnhöfen Ebreichsdorf und Weigelsdorf vor.
"Die Entscheidung ist mit Zwei-Drittel-Mehrheit und Zustimmung der
Fraktionsvorsitzenden aller im Gemeinderat vertretenen Parteien
gefallen" freuen sich die ILSE-Gemeinderäte Harald Kuchwalek und
Christian Pusch. "Wir haben dabei nach aktuellem Wissenstand der
Verkehrspolitik gehandelt, wonach der Zug zum Fahrgast kommen soll
und nicht der Fahrgast zu irgendeinem Bahnhof in der Retorte"
verweisen die Gemeinderäte auf die Notwendigkeit, die Bahnhöfe im Ort
und damit auf der bestehenden Strecke zu belassen.
Spargedanke berücksichtigt
In Zeiten knapper Kassen sei auch der Spargedanke berücksichtigt,
da sich die Trassenwahl mit nur rund 50 Prozent der Kosten zu Buche
schlage im Vergleich zur reinen Tunnelvariante, die von der Gemeinde
nur die zweitbeste Bewertung erhielt. "Der Ball liegt jetzt bei ÖBB,
Verkehrsministerium und Land Niederösterreich" heißt es seitens ILSE.
Sie haben eine klare Entscheidung bei der Trassenwahl gefordert, die
nun auf dem Tisch liegt. Jetzt müssen Bund und Land Niederösterreich
ihre Hausaufgaben machen und für wesentliche Verbesserungen im
Personenverkehr auf der Pottendorfer Linie sorgen. Das heißt
Halbstundentakt und Spätverkehr. Sonst wäre der Ausbau ein
Schildbürgerstreich", sagt Kuchwalek.
Rückfragehinweis:
Gemeinderat Harald Kuchwalek 0664 413 90 81
Gemeinderat Christian Pusch 0676 88 77 55 12
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF