• 23.11.2011, 12:04:54
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LK zu Feinstaub: Problem sind nicht Traktoren, sondern Hausbrand und Autos

Hausbrand, Industrie und Verkehr sind Hauptverursacher und hier ist anzusetzen

Wien (OTS) - "Angesichts der alarmierenden
Feinstaubkonzentrationen der letzen Tage sind Lösungen gefragt und
keine einseitigen Schuldzuweisungen. Die derzeit vorherrschenden
Wetterbedingungen sind hauptverantwortlich für die Überschreitungen.
Fest steht auch, dass Feinstaub in erster Linie von Hausbrand,
Industrieabgasen und Straßenverkehr verursacht wird. Wenn nun die
Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einer Aussendung
Offroad-Fahrzeuge, also auch Traktoren und landwirtschaftliche
Maschinen, als Verursacher nennt und dem Landwirtschaftsminister
dabei Verordnungslücken beim erst kürzlich novellierten
Imissionsschutzgesetz vorwirft, ist das unverantwortlich und höchst
unseriös. Hinzu kommt, dass die von der Arbeiterkammer zitierte
Studie zum Feinstaubproblem bei Baumaschinen und Offroad-Fahrzeugen
völlig an der Realität vorbeigeht und von einem unzureichenden
Datenmaterial ausgeht", kritisiert Gerhard Wlodkowski, Präsident der
LK Österreich, in einer Aussendung.

Die Studie "Feinstaubproblem Baumaschine. Emissionen und Kosten
einer Partikelfilternachrüstung", die im Auftrag der AK vom
Umweltbundesamt erstellt wurde, entspricht nicht der Realität in der
land- und forstwirtschaftlichen Praxis. So sind beispielsweise die
Betriebsstunden von Offroad-Geräten und Maschinen in der Praxis
deutlich geringer und auch der Dieselverbrauch ist nur halb so hoch
wie angegeben. Zudem wurden die Betriebsstunden auf alle angemeldeten
Traktoren hochgerechnet. Das führt zu einem falschen Ergebnis, weil
in den bäuerlichen Betrieben die alten Traktoren gar nicht mehr
beziehungsweise nur mehr sporadisch im Einsatz sind. Abgesehen davon
ist jetzt im November die Arbeit auf Äckern und Wiesen abgeschlossen
und daher ist es schlicht und einfach falsch, wenn man die Land- und
Forstwirtschaft bei der Feinstaubproblematik ins Spiel bringt, hält
Wlodkowski fest.

"Es ist also vermessen, angesichts hoher Feinstaubkonzentrationen
der Landwirtschaft und dem Landwirtschaftsminister Versäumnisse
vorzuwerfen. Dies deshalb, weil wir allein durch die Begrünung von
Bracheflächen, den sparsamen Einsatz von Düngemitteln, die
Optimierung der Stickstoffdüngung als auch durch eine effiziente
Gülleausbringung bereits viel für Boden, Luft und Umwelt tun. Gerade
im Bereich des Hausbrands haben wir wiederholt den Kesseltausch von
Altanlagen durch moderne Biomasse-Feuerungen vorgeschlagen, weil dies
einen ganz wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung darstellt. Allerdings ist die Realisierung bisher
eben auch am Widerstand der Arbeitnehmervertretung gescheitert. Wir
brauchen keine Verhinderer, sondern Partner, die mit uns wirksame
Maßnahmen gegen den Feinstaub umsetzen und nicht alte Traktoren als
gefährliche Feinstaubquelle orten", betonte Wlodkowski .

Beitrag der Landwirtschaft zur Luftreinhaltung

Durch das Bundesluftreinhaltegesetz wurde das Verbrennen von
biogenen Materialien grundsätzlich verboten. Diese Neuregelung, seit
August 2010 in Kraft, trifft vorwiegend die Land- und Forstwirtschaft
und stellt einen massiven zusätzlichen Arbeitsaufwand dar, da diese
Materialien gesammelt und abtransportiert werden müssen.

"Die Landwirtschaft leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zur
Luftreinhaltung, denn bisher konnten landwirtschaftliche Materialien
wie Stroh, Rebholz oder auch geschwendete Materialen vor Ort
verbrannt werden. Das Verbrennungsverbot gilt nicht nur im
Weingarten, sondern auch auf Almen, wenn die Flächen zugänglich
sind", so Wlodkowski weiter

"Dazu kommt, dass gemäß dem Luftreinhaltegesetz wie auch nach dem
Immissionsschutz-Gesetz-Luft (IG-L) die Zuständigkeiten eindeutig bei
den Ländern liegen, die im Wege der Verordnungsermächtigungen
Einschränkungen in den betroffenen Gefährdungsgebieten setzen müssen.
Der Landeshauptmann legt dazu mittels Verordnung Pläne und Programme
fest, um Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden beziehungsweise kann
er im aktuellen Fall auch Maßnahmen für Anlagen und Fahrzeuge - wie
etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitlich und räumliche
Beschränkungen des Verkehr, Fahrverbote - anordnen", so Wlodkowski
abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
LK-Pressestelle: Ludmilla Herzog,
Tel. 01/53441-8521, E-Mail [email protected]

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