- 22.11.2011, 19:50:30
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Österreich künftig auch "Heimat großer Töchter" Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Änderung der Bundeshymne
Wien (PK) - In der österreichische Bundeshymne werden künftig nicht
nur die Leistungen der "großen Söhne" des Landes, sondern auch jene
der "großen Töchter" gewürdigt. Der Verfassungsausschuss des
Nationalrats gab in seiner heutigen Sitzung trotz zum Teil heftiger
Kritik von FPÖ und BZÖ grünes Licht für einen entsprechenden
Gesetzesantrag. Damit könnte bald ein Schlussstrich unter eine
jahrelange Debatte gezogen werden. VertreterInnen von SPÖ, ÖVP und
Grünen begrüßten den Schritt ausdrücklich: Sie wiesen darauf hin,
dass eine geschlechtergerechte Formulierung des Textes der
Bundeshymne mehr als 60 Jahre nach deren Einführung überfällig sei.
Konkret sieht der erst vergangenen Freitag eingebrachte
Gesetzesantrag vor, die Zeile "Heimat bist zu großer Söhne" durch
"Heimat großer Töchter und Söhne" zu ersetzen. In der dritten Strophe
werden die "Brüderchöre" durch "Jubelchöre" ausgetauscht. Text und
Melodie der Bundeshymne werden damit erstmals auch gesetzlich
verankert. Derzeit wird die Hymne auf Basis von zwei
Ministerratsbeschlüssen aus den Jahren 1946 und 1947 gesungen,
bereits damals hat die Politik einzelne Passagen des aus einem
Auswahlverfahren hervorgegangenen Siegertextes von Paula von
Preradovic adaptiert.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) übte scharfe Kritik am
gegenständlichen Antrag. Abgesehen davon, dass die Diskussion über
die Einfügung der Töchter "sinnlos" sei, habe man nun sogar vor,
"Brüderchöre" in "Jubelchöre" umzuwandeln, bemängelte er. Das sei
"falsch verstandene Vergenderung" und stelle eine historische
Verzerrung dar. Westenthaler warnte vor der Beschlussfassung in der
derzeit vorliegender Form, verwies in diesem Zusammenhang vor allem
auf die Kritik, die seitens der IG Autoren am Vorschlag geübt wurde,
und stellte schließlich einen Vertagungsantrag, dem sich jedoch nur
die Freiheitliche Fraktion anschloss.
Westenthalers Fraktionskollege Herbert Scheibner meinte, man solle
sich entscheiden, ob man sich zum ganzen historisch gewachsenen Text
bekennen wolle oder eine generelle Aktualisierung anstrebe: In
letzterem Falle gelte es auch über die Aktualität anderer Phrasen wie
"frei und gläubig" oder "heiß umfehdet, wild umstritten" zu
diskutieren. Nur ein wenig "herumzudoktern" hielt Scheibner für nicht
zielführend.
Kritik am gegenständlichen Antrag übte auch F-Mandatar Walter
Rosenkranz, der in Hinblick auf den gegenständlichen Vorschlag von
einer "schlechten Fassung", der der Kulturnation Österreich nicht
würdig sei, sprach. Das damit produzierte "musikalische Holpern"
werde seine Fraktion nicht gut heißen. Sei man der Meinung, dass der
Text nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist, müsse man ihn gänzlich
ändern, forderte er. Den Frauen werde es durch die Verankerung der
Töchter in der Bundeshymne außerdem "um keinen Deut" besser gehen,
schloss er.
Keinen Grund zur Kritik sahen die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm
(V), Franz-Joseph Huainigg (V), Gisela Wurm (S), Josef Cap (S),
Judith Schwentner (G) und Daniela Musiol. Sie bezeichneten die
Änderung als Ausdruck des Respekts und der Gleichstellung von Mann
und Frau. Die Anregung, der Bundeshymne einen gänzlich neuen Text zu
geben, hielten sie zwar für erstrebenswert, doch wäre es, wie die
MandatarInnen feststellten, eher unwahrscheinlich, dass sich alle
Fraktionen auf einen einigen könnten.
Der S-V-G-Antrag wurde schließlich mehrheitlich und unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der das Inkrafttreten der
Änderung mit 1.1.2012 vorsieht, verabschiedet.
Eine erste gemeinsame Initiative zur Änderung der Bundeshymne hatten
ÖVP, SPÖ und Grüne bereits vor dem Sommer gestartet. Der Antrag, der
im Oktober einer Ersten Lesung im Nationalrat unterzogen wurde,
dürfte mit dem heutigen Beschluss hinfällig sein. (Fortsetzung
Verfassungsausschuss)
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