- 15.11.2011, 10:59:51
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Ministerium, uniko und ÖH: Neuregelung der Inskription - Ausbau der Studienberatung
BM Töchterle, VR Friedrich (uniko)und ÖH-Vors. Wulz präsentieren gem. erarbeitete Einigung - bessere Planbarkeit für Unis - Verbesserungen für (angehende) Studierende

Wien (OTS) - Die Inskription an den Universitäten soll neu
geregelt und die Studienberatung für (angehende) Studierende
ausgebaut werden - darauf haben sich das Wissenschafts- und
Forschungsministerium (BMWF), die Universitätenkonferenz (uniko) und
die Österreichische Hochschüler/innenschaft (ÖH) geeinigt.
Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle,
Vizerektorin Dr. Margret Friedrich, Vorsitzende des "Forums Lehre"
der uniko und ÖH-Vorsitzende Janine Wulz informierten heute in einer
Pressekonferenz im Wissenschaftsministerium über die gemeinsam
erarbeiteten Maßnahmen und geplanten weiteren Schritte zur
Neuregelung der Inskription und zum Ausbau der Studienberatung.
"Damit bekommen die Universitäten ein Mehr an Planbarkeit und die
Studierenden ein Mehr an Informationen", sieht Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle qualitative Verbesserungen
für Studierende und die Universitäten.
In dem erarbeiteten Entwurf soll künftig eine gestraffte
österreichweite Inskriptionsfrist und damit eine prognosestärkere
Regelung die zuletzt durchgeführte Voranmeldung an den Universitäten
ersetzen. "Damit bekommen die Universitäten ein taugliches Instrument
zur verbesserten Planbarkeit: Sie können ihren Ressourceneinsatz
bestmöglich und frühzeitig auf die Nachfrage seitens der Studierenden
abstimmen. Davon profitieren auch die Studierenden", so Töchterle.
Weiters haben sich Ministerium, uniko und ÖH darauf geeinigt, die
Studienberatung erheblich auszubauen. Derzeit wählen rund 50 Prozent
der Studienbeginnerinnen und Studienbeginner rund zehn Prozent der
Fächer. "Das zeigt, dass die angehenden Studierenden zu wenig über
die breite Palette an Studienmöglichkeiten informiert sind", betonte
Töchterle. Es ist im Sinne der uniko, der ÖH und des Ministeriums,
dass die zunächst geplante Verpflichtung der Studienberatung nicht
umgesetzt wird: In der Begutachtung gab es zahlreiche kritische
Stimmen seitens der Hochschulpartner, die u.a. den bürokratischen
Mehraufwand und die Verpflichtung bemängelten. Es gilt nun, diese
Einigung von Ministerium, uniko und ÖH bzgl. eines Ausbaus der
Studienberatung und Neuregelung der Inskription mit dem
Koalitionspartner abzustimmen, um den notwendigen parlamentarischen
Prozess rasch einleiten zu können.
Seitens der Universitätenkonferenz (uniko) betonte die Vorsitzende
des uniko-Forums Lehre, Vizerektorin Dr. Margret Friedrich, dass das
ursprüngliche Ziel der verpflichtenden Voranmeldung, nämlich eine
Planungssicherheit für die Universitäten, nicht erreicht wurde. "Die
nun vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der größte
Teil der Studierenden bis Anfang September zugelassen ist. Damit
bleibt noch ein knapper Monat Zeit, das Lehrangebot an unerwartete
Studierendenzahlen anzupassen. Eine klare Definition der
Ausnahmefälle hält deren Zahl gering und erleichtert den
Studienabteilungen die Arbeit", erklärte Friedrich.
"Die Abschaffung der Voranmeldung ist ein Erfolg der ÖH. Für uns war
es in den Verhandlungen von großer Bedeutung, alle Eventualitäten und
Härtefälle mitzubedenken. Es soll niemand, der gerne ein Studium
beginnen oder fortsetzen will, davon abgehalten werden. Der
einfachere Umstieg vom Bachelor in den Master ist dazu ein weiterer
richtiger Schritt", so Janine Wulz vom Vorsitzteam der
Österreichischen HochschülerInnenschaft. "Außerdem freut es uns,
dass die Kritik der ÖH an der verpflichtenden Beratung im Ministerium
ernst genommen und in Gesprächen eine gemeinsame konstruktive Lösung
gefunden wurde. Mit dem Ausbau wird dem langjährigen Engagement der
ÖH Rechnung getragen."
Geplanter Ausbau der Studienberatung
Das bestehende Studienberatungsangebot soll künftig erweitert werden.
Insgesamt investiert das Wissenschaftsministerium in den Ausbau der
Studienberatung rund 1,25 Millionen Euro.
Der geplante Ausbau im Überblick:
1.) Ausbau "Studienchecker"
Das Programm "Studienchecker" soll dazu beitragen, die Jugendlichen
der 7./8. Klasse AHS bzw. des IV./V. Jahrgangs BHS zu unterstützen,
die Ausbildungs- und Studienwahl besser ihren Neigungen und
Fähigkeiten entsprechend zu treffen. Das Bildungsministerium (BMUKK)
und Wissenschafts-ministerium (BMWF) setzen sich gemeinsam dafür ein,
Schülerinnen und Schüler nachhaltig bei der Wahl ihres zukünftigen
Bildungs- und Berufsweges zu unterstützen. Der "Studienchecker" wird
gegenwärtig in allen Bundesländern an insgesamt 181 Schulen (AHS und
BHS) mit rund einem Drittel aller Schüler/innen durchgeführt. Mit
dem Schuljahr 2014/2015 sollen alle Schüler/inne/n der 7./8. Klasse
AHS bzw. des IV./V. Jahrgangs BHS am "Studienchecker" partizipieren
können. Das Wissenschaftsministerium stellt im Vollausbau rund
750.000 Euro zur Verfügung.
2.) Ausbau "ÖH-Maturant/inn/enberatung"
Mit dem Studienjahr 2010/11 wurde die in Wien, Niederösterreich und
Burgenland durchgeführte Maturant/inn/enberatung auch auf die
Bundesländer Salzburg und Tirol ausgeweitet. Nunmehr soll diese
zusätzlich in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark
durchgeführt werden und zusätzlich in den bestehenden Bundesländern
ausgeweitet werden. Die Vereinbarung zwischen dem
Wissenschaftsministerium und der ÖH sieht eine Verdoppelung der
Beratungsleistung sowie der bisherigen Aufwendungen auf 254.000 Euro
vor.
3.) Ausbau "Studieren probieren" mit ÖH
Das Projekt "Studieren probieren" ist ein von der ÖH initiiertes und
vom BMWF finanziertes Angebot, das als Ergänzung und Vertiefung der
Projekte "Studienchecker" und "ÖH-Maturant/inn/enberatung" zu sehen
ist. Durch begleitete Vorlesungsbesuche sollen Maturantinnen und
Maturanten einen Einblick in das Studium bekommen und so eine
fundiertere Studienwahl treffen können. Das Projekt ist im Vorjahr
erfolgreich gestartet und soll in diesem Studienjahr stufenweise auf
die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark ausgeweitet werden. In
mehreren Gesprächen mit der ÖH wurde im Oktober 2011 das Einvernehmen
erzielt. Die Aufwendungen wurden gegenüber dem Vorjahr erhöht
(2010/11 max. 26.000 Euro; 2011/12 max. 54.000 Euro).
4.) Ab 1. Dezember: Studienwahl.at neu - Relaunch der Website
Sie gibt Studieninteressierten die Möglichkeit, sich schnell und
einfach über das Studienangebot in Österreich zu informieren.
5.) Kooperation Bundesheer
Das Bundesheer plant für die Grundwehrdiener die Möglichkeit der
Studienberatung während des Präsenzdiensts. Hier wird das BMWF durch
die Expertinnen und Experten der Psychologischen Beratungsstellen für
Studierende unterstützend eingreifen und Schulungen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums
anbieten.
Geplante Neuregelung der Inskription
Die heuer erstmals durchgeführte Voranmeldung hat nicht zum
gewünschten Ziel der erhöhten Planbarkeit geführt und soll daher
durch eine prognosestärkere Regelung abgelöst werden: Geplant ist,
dass die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung zu
einem Bachelor- oder Diplomstudium künftig österreichweit am 5.
September (für das Wintersemester) bzw. 5. Februar (für das
Sommersemester) endet.
Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeiteten (neuen) Rahmenbedingungen für
die Erstzulassung zu Bachelor- und Diplomstudien im Überblick wären:
- Erhöhung der Planungssicherheit für Universitäten durch
frühzeitigen Abschluss der Zulassung vor dem Beginn des Semesters >>
damit verbunden ist ein bestmögliches Studienangebot für
Studienanfängerinnen und Studienanfänger.
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung zu einem
Bachelor- oder Diplomstudium bis 5. September. Für Studien mit
Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmebedingungen oder Eignungstests können
eigene Fristen festgelegt werden (zB Psychologie, Publizistik,
Architektur, Kunststudien, Sport).
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate (wie bisher)
nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit
einheitlich.
- Durch einen klar definierten Ausnahmekatalog werden Härten in
Einzelfällen abgemildert.
- Nachfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder
Diplomstudium (wie bisher): 30. November
- Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. November
- Gesetzlich festgelegte Vereinfachung des Bachelor-Master-Umstiegs
bei Studienabschlüssen an derselben Universität
- Analoge Regelungen für die Zulassung zum Sommersemester (5.
Februar, Nachfrist bis 30. April)
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sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1014 Wien Pressesprecherin: Mag. Elisabeth Grabenweger Tel.: +43 1 531 20-9014 mailto: [email protected] Homepage: www.bmwf.gv.at Österreichische Universitätenkonferenz Floragasse 7/7, 1040 Wien Manfred Kadi, Referent für Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24 Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22 mailto: [email protected] Homepage: www.uniko.ac.at Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) Sara Scheiflinger, Pressesprecherin Tel.: 0676 888 52 211 mailto: [email protected] Homepage: www.oeh.ac.at
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