- 10.11.2011, 14:08:45
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WK Wien: Schwellenwerte im Vergaberecht dauerhaft anheben
Regionale Wirtschaft profitiert seit 2009 von rascher Auftragsvergabe der öffentlichen Hand - Novelle zum Vergabegesetz würde Direktvergaben wieder massiv einschränken
Wien (OTS) - Auf Initiative der Wirtschaftskammer wurden 2009 die
Schwellenwerte bei öffentlichen Auftragsvergaben deutlich angehoben.
Die Schwellenwerte für Direktvergaben wurden von Euro 40.000,- auf
Euro 100.000,- und für den Baubereich (im nicht offenen Verfahren
ohne Bekanntmachung) von Euro 120.000,- auf eine Million Euro
angehoben. Diese Regelung läuft Ende des Jahres aus, die
Wirtschaftskammer macht sich für eine Verlängerung der aktuellen
Regelung stark. Mehr noch: "Die aktuelle Schwellenwert-Regelung hat
sich bestens bewährt, daher spricht nichts dagegen, diese im
Bundesvergabegesetz direkt zu verankern", erklärt Brigitte Jank,
Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien.
Positive Effekte für Verwaltung und Wirtschaft
Die Anhebung der Schwellenwerte wurde 2009 als flankierende Maßnahme
zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beschlossen. Zwei Jahre später
fällt die Bilanz positiv aus: Öffentliche Aufträge konnten innerhalb
wesentlich kürzerer Zeit vergeben werden. Profitiert hat davon die
regionale Wirtschaft: "Vor allem für KMUs bedeutete die Anhebung der
Schwellenwerte eine enorme Erleichterung. Denn dadurch ersparten sich
die Unternehmen monatelange, komplizierte Vergabeverfahren für
vergleichsweise geringe Auftragsvolumina", sagt Jank.
Die KMU-Forschung Austria hat in der Studie "Potentielle Auswirkungen
der Auftragsvergabe an regionale KMU" die volkswirtschaftlichen
Auswirkungen eines zusätzlichen Auftragsvolumens von einer Million
Euro der in der jeweiligen Region untersucht:
- Schaffung von rund zehn Arbeitsplätzen inklusive einer Lehrstelle
- Kommunalabgaben in der Höhe von rund Euro 7.300,-
- Erhöhung der regionalen Kaufkraft um rund Euro 200.000,-
- weitere den Regionen indirekt (z.B. über den Finanzausgleich)
zugutekommende Effekte: personenabhängige Steuern und Abgaben sowie
Ertragssteuern, je nach Branche in der Höhe von zumindest Euro
100.000,- bis Euro 300.000,- pro Jahr
Dass das Vergaberecht damit nicht mehr zur Anwendung käme, widerlegt
Jank: "Auch für die Direktvergabe gelten die Kontrollmechanismen des
Vergaberechts und der Rechtsschutz vor den Vergabekontrollbehörden.
Außerdem dürfen Aufträge ohnehin nur an Unternehmer vergeben werden,
die über die notwendigen Bewilligungen und Befugnisse verfügen und
nachweislich die beauftragte Leistung mit ihrer Firma erbringen
können."
Politik gefordert
Die nun anstehende Rückführung der Schwellenwerte auf das Niveau von
2009 würde einen doppelten Rückschritt bedeuten. Klein- und
Mittelbetriebe müssten dann wieder den langen und komplizierten Weg
des Vergabeverfahrens gehen und die öffentliche Verwaltung wird durch
umfangreiche Vorbereitungsarbeiten gebremst. "Die Verankerung der
Schwellenwert-Verordnung im Bundesvergabegesetz ist ein Puzzlestein
auf dem Weg zu einer effizienteren Verwaltung. Die
Wirtschaftstreibenden erwarten sich in dieser Sache ein entschiedenes
Handeln der Politik. Die Wiener Stadtregierung muss alle Hebel in
Bewegung setzen und auf Bundesebene intervenieren. Eine Rückführung
der Schwellenwert-Grenzen wäre ein negatives Signal der Politik für
die klein- und mittelständischen Betriebe. Gerade jetzt brauchen wir
positive Impulse für die Wirtschaft, damit die Auftragslage zumindest
konstant bleibt. Davon hängen tausende Arbeitsplätze in Wien und ganz
Österreich ab", erklärt Jank.
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Wien - Presse und Medienmanagement
Christian Wenzl
T. 51450 1585
E. [email protected]
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