- 09.11.2011, 22:01:43
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Kommentar zu Urteile / Europawahl / Verfassungsgericht
Osnabrück (ots) - Sorgen sind berechtigt
Hätte es bei der Europawahl 2009 keine Fünf-Prozent-Hürde in
Deutschland gegeben, wären neben den etablierten Parteien sieben
weitere in das Europäische Parlament eingezogen: Tierschutzpartei,
Ökologisch-Demokratische Partei, Familien-Partei, Rentner-Partei,
Freie Wähler und Piratenpartei, aber auch die Republikaner. Das
sollten diejenigen im Hinterkopf haben, die im Karlsruher Urteil zur
Aufhebung der Sperrklausel eine Stärkung der Demokratie sehen.
Entsprechend knapp fiel die Entscheidung der Bundesverfassungsrichter
aus. Zwei von ihnen warnen sogar in einem Sondervotum vor einer
Zersplitterung des Straßburger Parlaments. Ihre Sorgen sind
berechtigt. Was Staatsrechtler von Arnim idealistisch "Magna Charta"
für Minderheiten nennt, führt zu mehr Unberechenbarkeit im
Europaparlament. Zwar haben einige Staaten schon jetzt abweichende
Sperrklauseln. Doch die komplette Aufhebung öffnet Extremisten die
Tür, die für ihre "Arbeit" auch noch Diäten beziehen.
Dass die Fünf-Prozent-Hürde nach dem Urteil weiter für den Bundestag
gelten soll, aber nicht fürs EU-Parlament, ist zudem inkonsequent und
diskreditiert die Bedeutung der Europapolitik. Der Sponti-Spruch
"Haste einen Opa, schick ihn nach Europa" gilt längst nicht mehr.
Zahlreiche Entscheidungen aus Brüssel und Straßburg sind bindend für
die 27 Mitgliedstaaten. Umso wichtiger ist die Handlungsfähigkeit des
Gremiums, gerade in Krisenzeiten wie diesen.
Rückfragehinweis:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
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