• 09.11.2011, 09:34:32
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  • OTS0055 OTW0055

Urteil im Musterprozess: Die erste Instanz stellt die Zusage des Eigentumserwerbs fest - ANHANG

Langenzersdorf (OTS) - Grundlage dieses Musterprozesses ist die
vom Chorherrenstift Klosterneuburg in der Vergangenheit geübte
Praxis, den Pächtern einer Liegenschaft den späteren Erwerb dieser
Liegenschaft zuzusagen, diese Zusage aber später ohne Grund nicht
einzuhalten.

Nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch besteht in derartigen
Konstellationen die Möglichkeit, dass die Pächter dieser
Liegenschaften bereits mit dem Bau ihres Hauses (automatisch) auch
Eigentum an der Liegenschaft erworben haben. Die Judikatur zu § 418
allgemeines bürgerliches Gesetzbuch sieht nämlich vor, dass der
Bauführer Eigentum auch an der Liegenschaft erwirbt, wenn der
Liegenschaftseigentümer

- dem Bauführer den späteren Eigentumserwerb in Aussicht gestellt
oder versprochen hat und
- dieses Versprechen in weiterer Folge nicht eingehalten hat.

Das Landesgericht Korneuburg hat im Urteil festgestellt, dass das
Chorherrenstift Klosterneuburg derartige Zusagen gemacht, aber später
nicht eingehalten hat.

Damit hat das Landesgericht Korneuburg jene
Tatsachenfeststellungen getroffen, die nach der Rechtssprechung des
Obersten Gerichtshofs eigentlich zu einem Eigentumserwerb der
Klägerin führen müssten. Dennoch hat das Landesgericht Korneuburg den
Eigentumserwerb der Klägerin abgelehnt, weil es nicht dieser
Rechtssprechung, sondern der von einem anderen Juristen vertretenen
anderen Meinung gefolgt ist.

Das Verfahren ist damit aber nicht zu Ende; insbesondere auch noch
lange nicht verloren.

Die Klägerin hat nämlich rechtzeitig durch die Dr. Borns
Rechtsanwalts GmbH gegen das Urteil des Landesgerichts Korneuburg
eine Berufung erhoben. Es bestehen gute Aussichten, dass das
Berufungsgericht der Argumentation der Klägerin folgt und ihren
Eigentumserwerb feststellt.

Mit einem Urteil des Berufungsgerichts ist in den nächsten zwölf
Monaten zu rechnen. Endgültig geklärt wird der Musterprozess aber
vermutlich erst durch den Obersten Gerichtshof.

Mittlerweile wurde eine weitere Klage für einen anderen Pächter
durch die Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH beim Landesgericht Korneuburg
eingebracht. Die erste Verhandlung findet in den nächsten Wochen
statt.

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Meldung" unter http://www.ots.at

Rückfragehinweis:
Pächterverein Langenzersdorf
Obfrau Elisabeth Weidenthaler
weidenthaler@pacht.co.at
0676-3105453
www.pacht.co.at

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