• 09.11.2011, 08:45:30
  • /
  • OTS0026 OTW0026

Vorarlberg weitet Stipendium für Studierende aus

Wegen Kürzung der Familienbeihilfe des Bundes

Bregenz (OTS/VLK) - Zu den zahlreichen Studierenden in Österreich,
die von der Kürzung der Familienbeihilfe des Bundes betroffen sind,
zählen auch viele Vorarlberger Studierende. "Durch eine Ausweitung
des Stipendiums aus Landesmitteln und aus Mitteln der Dr Otto
Ender-Studienstiftung können von der Kürzung betroffene Vorarlberger
Studierende ab sofort eine Förderung erhalten", teilt Landesrätin
Andrea Kaufmann mit. Studierende erhalten 500 Euro pro Jahr. "Damit
möchten wir die Kürzungsmaßnahmen des Bundes zumindest teilweise
kompensieren", betont die Landesrätin.

Mit 1. Juli 2011 wurde die maximale Bezugsdauer für die
Familienbeihilfe des Bundes mit dem vollendeten 24. Lebensjahr
begrenzt. Damit wurde der Bezug um zwei Jahre gekürzt, bisher galt
das 26. Lebensjahr als Obergrenze. Die Einbußen, die durch die
Kürzung eintreten, belaufen sich pro Studierende/r durchschnittlich
auf rund 2.650 Euro pro Jahr. Bei diesem Betrag handelt es sich um
die durchschnittliche Höhe der Familienbeihilfe inkl.
Kinderabsetzbetrag. Ausgenommen von dieser Kürzung sind Studierende
längerer Studien (Dauer von mindestens zehn Semestern) oder
Studierende, die den Präsenz- bzw. Zivildienst oder eine freiwillige
soziale Hilfstätigkeit geleistet haben. Für diese Studierenden ist
ein Bezug bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich.

500 Euro vom Land

Durch eine Ausweitung des Stipendiums aus Landesmitteln und aus
Mitteln der Dr Otto Ender-Studienstiftung können von der Kürzung
betroffene Vorarlberger Studierende ab sofort eine Förderung
erhalten. Die Unterstützung des Landes besteht aus einem
Förderbeitrag pro Jahr in Höhe von 500 Euro. Bisherige
Landesstipendienbezieher, die von der Kürzung der Familienbeihilfe
betroffen sind, können diesen Betrag zusätzlich erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Landesförderung sind unter
anderen ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg seit mindestens drei Jahren
sowie soziale Bedürftigkeit, dies bedeutet eine Bemessungsgrundlage
(Familieneinkommen abzüglich Absetz- und Freibeträge) von maximal
35.000 Euro pro Jahr. Studierende, die eine Studienbeihilfe des
Bundes erhalten, können die Landesförderung nicht beziehen, da die
Kürzung der Familienbeihilfe bereits bei der Berechnung der
Studienbeihilfe berücksichtigt wird. Dasselbe gilt für Studierende,
die älter als 26 Jahre sind und deshalb keine Familienbeihilfe
erhalten, sowie für Studierende, die aus sonstigen Gründen (zB kein
günstiger Studienerfolg) keine Familienbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen zur Ausweitung des Landesstipendiums sind in
der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung (Tel. 05574/511-22213,
e-Mail: wissenschaft@vorarlberg.at) im Amt der Vorarlberger
Landesregierung erhältlich.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20141, Fax: 05574/511-920196
   mailto:presse@vorarlberg.at
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel