• 08.11.2011, 11:42:03
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Hundstorfer/Mitterlehner: Freiwilligengesetz in Begutachtung: Erfolg für die österreichische Freiwilligenpolitik

Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe beim Freiwilligen Sozialjahr

Wien (OTS/BMASK/BMWFJ) - Heute hat das Sozialministerium den
Entwurf eines österreichischen Freiwilligengesetzes in Begutachtung
geschickt. "Dieser Gesetzesentwurf, der gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erstellt wurde,
bietet erstmals ein gesetzliches Instrument für freiwilliges
Engagement generell und für das Freiwillige Sozialjahr im
Besonderen", betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer. ****

Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem einen Rechtsanspruch
auf Familienbeihilfe bis 24 Jahre für TeilnehmerInnen am Freiwilligen
Sozialen Jahr, wie Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner
hervorhebt. "Durch eine bessere Absicherung wollen wir noch mehr
junge Menschen für ein freiwilliges Engagement motivieren. Mit dem
neuen Gesetz soll ihr Einsatz stärker anerkannt und verankert
werden", sagt Mitterlehner. "Damit können die Jugendlichen ihre
Freiwilligentätigkeit künftig noch stärker zur Berufsorientierung
nützen. Sozialkompetenzen bringen Vorteile bei Bewerbungen und sind
ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Berufskarriere", so
Mitterlehner.

Hundstorfer zeige sich erfreut, dass dies nach jahrelangen
Bemühungen gerade im heurigen Europäischen Jahr der
Freiwilligentätigkeit 2011 gelungen ist und bedankte sich bei den
Organisationen und Sozialpartnern für die breite Unterstützung dieser
Initiative: "Mit diesem Gesetz wird nicht nur ein weiterer wichtiger
Schritt in der Freiwilligenpolitik Österreichs gesetzt, sondern mit
diesem gesetzlichen Rahmen wird eine neue Qualität in der
nachhaltigen Sicherung des großartigen freiwilligen Engagements in
Österreich konstituiert und festgeschrieben."

Konkret beinhaltet der in Begutachtung geschickte Entwurf eines
Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement
(Freiwilligengesetz - FWG) neben einer Definition von freiwilligem
Engagement für Förderzwecke, die Verankerung des Österreichischen
Freiwilligenrats, einen periodischen Freiwilligenbericht und das
Internetportal www.freiwilligenweb.at als zentrales Informations- und
Vernetzungsmedium sowie wesentliche Qualitätssicherungsmaßnahmen für
Freiwilligentätigkeiten. Enthalten ist außerdem ein Anerkennungsfonds
für besonderes freiwilliges Engagement. Durch die Änderung des
Gebührengesetzes soll die Eingabegebühr für die Ausstellung einer
Strafregisterbescheinigung nunmehr für alle Freiwilligen entfallen,
womit eine sehr praxisorientierte Unterstützung der Freiwilligen
erfolgt.

Mit dem Gesetzesentwurf wird aber auch, in Umsetzung des
Regierungsprogramms, das seit über 40 Jahren bestehende Freiwillige
Sozialjahr, eine Sonderform des freiwilligen Engagements abgesichert
und der Familienbeihilfenanspruch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
bis 24 Jahre ermöglicht.

Die Ziele des FSJ sind insbesondere die Vertiefung von
schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit im sozialen
Bereich, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und
Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale
Berufsfelder und die Stärkung von sozialen Kompetenzen der
Jugendlichen. "Das Freiwillige Sozialjahr leistet nicht nur einen
wichtigen Beitrag für das zivilgesellschaftliche Engagement junger
Menschen im sozialen Bereich, sondern hat auch eine
gesellschaftspolitische Bedeutung" resümierte Hundstorfer. Zur
Einbeziehung des Ökologischen Jahres und des Gedenkdienstes wird es
im Rahmen der Begutachtung noch weitere Gespräche geben. (Schluss)

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) 
   Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
   Tel.: (01) 71100-2246
   www.bmask.gv.at
   
   Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Pressesprecher des Bundesministers:
   Mag. Waltraud Kaserer
   Tel.: +43 (01) 71100-5108
   e-mail: waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at
   www.bmwfj.gv.at

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