• 07.11.2011, 12:30:23
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OÖGKK und Barmherzige Brüder: Klar definierte Kriterien bei Augen-Laser

Linz (OTS) - Der Auffassungsunterschied zwischen der OÖGKK und dem
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz (BB Linz) ist beigelegt:
Klar definierte Kriterien regeln künftig die Vorgehensweise bei
Bewilligungen von refraktiven Laseroperationen, um Fehlsichtigkeit zu
korrigieren.

Bisher waren betroffene Patienten oft verunsichert, bei welchen
medizinischen Indikationen so genannte refraktiv-chirurgische
Eingriffe ins Leistungsspektrum der OÖGKK fallen, also als
Kassenleistung in Anspruch genommen werden können. Dabei handelt es
sich um Augenoperationen, die die Gesamtbrechkraft des Auges
verändern und so konventionelle optische Korrekturen wie Brillen oder
Kontaktlinsen ersetzen oder deren Stärke deutlich reduzieren.
Anfragen und auch Beschwerden waren die Folge. Eine Grenzziehung
zwischen einer medizinisch notwendigen Krankenbehandlung und einer
privaten Leistung ohne medizinischen Hintergrund war gerade bei
Augen-Laserbehandlungen oft schwierig.

Die OÖGKK und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz haben
sich nun auf klare Kriterien geeinigt, um das Problem im Sinne der
Patienten aus der Welt zu schaffen. "Wir leisten damit nicht nur
medizinische Hilfe. Wer unter einer sehr starken Sehschwäche - über
10 Dioptrien - leidet und keine Kontaktlinsen verträgt, hat im Alltag
oft schwere Einschränkungen zu erdulden", betont Andrea Wesenauer,
Direktorin der OÖGKK. Die neue Vereinbarung schafft für diesen
Personenkreis Rechtssicherheit und ermöglicht ihnen - wenn der
Patient das wünscht und die entsprechende Operation auch medizinisch
machbar ist - Zugang zur Sehschärfekorrektur als
Krankenversicherungsleistung. "Die Entscheidung darüber, ob die
erforderlichen Indikationen vorliegen und damit eine Kassenleistung
in Anspruch genommen werden kann, trifft der Chefarzt der OÖGKK. Sind
die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Operation zur Gänze
privat bezahlt werden", erklärt OÖGKK-Ressortdirektor Franz Kiesl.

Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder begrüßt die Einigung mit
der GKK, weil dadurch im Sinne der Patienten Rechtssicherheit im
Hinblick auf die Finanzierung der refraktiven Eingriffe hergestellt
wurde. Für Primarius Prof. DDr. Ulrich Schönherr, Leiter der
Augenabteilung, ist vor allem das Gutachten, das als Grundlage für
die Entscheidung der leistungsrechtlichen Bewilligung durch den
Chefarzt der GKK herangezogen wird, ein wesentlicher Bestandteil.

Vor jeder leistungsrechtlichen Bewilligung wird ein Gutachten des
Krankenhauses eingeholt, in dem die geplante Operation durchgeführt
werden soll. Neben der Dioptrienanzahl beider Augen sind in diesem
Gutachten vor allem die vorgeschlagene Behandlungsmethode und etwaige
Kontraindikationen enthalten. Zusätzlich wird die Frage nach der
medizinischen Notwendigkeit auf Basis der Leitlinien der
Österreichischen Augenfachärztlichen Gesellschaft beantwortet.
Dadurch ist das refraktiv-chirurgische Zentrum in der Lage, seine
hohe fachliche Expertise einzubringen. Das Gutachten ist nun Basis
der chefärztliche Bewilligung und der Patient kann entsprechend
beraten werden. Bei etwaigen Unklarheiten wird das im Vorfeld
zwischen GKK und behandelndem Zentrum geklärt.

Prozess sichert Qualität

Mit dieser Vorgehensweise wird nicht nur die Zuweisung überprüft,
sondern sie sorgt auch für Qualität, da der Operateur beispielsweise
bereits im Vorfeld beurteilen kann, ob eine Behandlung überhaupt
durchführbar ist. Das Gutachten des behandelnden Krankenhauses fließt
dann in die Entscheidung des Chefarztes der OÖGKK ein, bindet ihn
aber nicht.

Zu den Inhalten des Gutachtens des refraktiv-chirurgischen
Zentrums zählen:

- Ist eine Kontaktlinsenunverträglichkeit medizinisch feststellbar?

- Höhe der Dioptrien - Daraus ergibt sich auch eine mögliche
Anisometropie (Unterschied der Fehlsichtigkeit zwischen dem
rechten und linken Auge)

- Vorgeschlagene Behandlungsmethode (Lasik oder Linsentausch)

- Aussage über mögliche Kontraindikationen

- Sind im konkreten Einzelfall körperliche Anomalien festzustellen,
die das Tragen einer Brille nicht möglich machen?

Die Kriterien

Aufgrund dieses Gutachtens entscheidet der Chefarzt der OÖGKK, ob
eine leistungsrechtliche Bewilligung erteilt wird. Diese ist an
folgende Kriterien gebunden:

- Fachärztlich nachgewiesene Kontaktlinsenunverträglichkeit
UND
- die Fehlsichtigkeit beträgt mehr als 10 Dioptrien (Kurz- oder
Weitsichtigkeit)

ODER
- es besteht eine hohe Anisometropie (Unterschied zwischen den
beiden Augen von 3 Dioptrien oder mehr)
ODER
- das Tragen einer Brille ist im konkreten Einzelfall z.B. aufgrund
vorliegender körperlicher Anomalien unmöglich.

Lösung auch für zurückliegende Fälle

Hat die OÖGKK vor dem Stichtag 21. Oktober 2011 eine chefärztliche
Bewilligung für den Eingriff erteilt, so wird dieser ohne
Privatverrechnung durchgeführt. Jene Patienten, die trotz vorhandener
Bewilligung selbst bezahlt haben, bekommen ihr Geld vom Krankenhaus
der Barmherzigen Brüder rückerstattet.

Alle vor dem 21.10.2011 ohne Kassenbewilligung gegen Privatzahlung
operierten Patienten werden von der GKK nicht nachträglich bewilligt.

Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Direktionsbüro und Kommunikation
Mag. Harald Schmadlbauer
Tel: 05 78 07 - 10 24 01

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