- 07.11.2011, 12:21:31
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Gemeinsam Leben retten - bei Staubildung Rettungsgasse!
Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller bei den Unfallopfern
Wien (OTS) - Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung
Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung,
Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier
Minuten schneller vor Ort - die Überlebenschancen von
Schwerverletzten steigen so um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse
rettet Leben! Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von BMVIT und
ASFINAG präsentierten Verkehrsministerin Doris Bures, die beiden
ASFINAG-Vorstandsdirektoren DI Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl
sowie Vertreter der Einsatzorganisationen die Details zur Einführung
der Rettungsgasse.
"Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für Rettung, Feuerwehr und
Polizei zählt im Ernstfall jede Sekunde", sagt Verkehrsministerin
Doris Bures. "Die Rettungsgasse soll die Helferinnen und Helfer bei
ihrer Arbeit unterstützen. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für
eine schnellere Versorgung von Verletzten." Denn bis dato waren die
Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die
Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen
Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet
wurden.
"Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen
und Schnellstraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Die ASFINAG
informiert gemeinsam mit den Einsatzorganisationen und den
Autofahrerclubs die Autofahrer umfassend, damit alle
Verkehrsteilnehmer wissen, wann und wie die Rettungsgasse zu bilden
ist", erläutert ASFINAG-Vorstandsdirektor DI Alois Schedl und
verweist dabei auch auf die Homepage www.rettungsgasse.com.
ASFINAG-Vorstandsdirektor Dr. Klaus Schierhackl führt weiter aus:
"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitglieder unserer
Partnerorganisationen sind eine erste und sehr wichtige Zielgruppe
unserer Informationsoffensive. Für sie haben wir ein umfangreiches
Informations- und Schulungspaket zusammengestellt. Auch in der
ASFINAG laufen die Vorbereitungen bereits seit langem auf
Hochtouren."
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr
oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine
Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle
Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken
Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den
rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt
auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der
äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle
anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. So entsteht
die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von
Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des
Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.
ACHTUNG: Die Rettungsgasse ist bei Staubildung IMMER Pflicht -
nur bei einem Unfall. Die Rettungsgasse ist daher auch Pflicht bei
Überlastungsstaus. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu
anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.
UND: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine
Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse
zu beginnen.
Langjähriger Wunsch der Einsatzkräfte
"Wir tragen mit der Einführung der Rettungsgasse auch einem
langjährigen Wunsch der Einsatzkräfte Rechnung. In vielen unserer
Nachbarländer ist die Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell. Ab 1.
Jänner wird sie auch in Österreich Rettungseinsätze beschleunigen und
schnellere Hilfe ermöglichen", betont Verkehrsministerin Doris Bures.
Die Vertreter der Einsatzorganisationen Rotes Kreuz,
Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehr und Polizei begrüßten bei der
Pressekonferenz die Einführung der Rettungsgasse ausdrücklich.
"Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu
vier Minuten Zeitersparnis bringt", berichtet Dr. Wolfgang Kopetzky,
Generalsekretär des Roten Kreuzes. Reinhard Hundsmüller,
Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes betont auch die
Notwendigkeit von Rettungsgassen bei Überlastungsstaus: "Neben
Unfällen gibt es auch noch viele andere Notfälle, bei denen ein
rasches Fortkommen der Rettungsfahrzeuge wichtig, ja oft sogar
entscheidend über Leben und Tod ist - zum Beispiel eine dringende
Rettungsfahrt ins Krankenhaus oder zu einem anderen Einsatzort."
"Für uns ist es wichtig, dass wir rasch am Einsatzort sind und
unsere Maßnahmen zur Lebensrettung früher setzen können", so KommR
Josef Buchta, Präsident des Bundesfeuerwehrverbandes, der auch auf
die besondere Problematik der Feuerwehr aufmerksam macht: "Für unsere
Fahrzeuge gibt es auf dem Pannenstreifen oft kein Durchkommen."
Brigadier Martin Germ vom Innenministerium begrüßt vor allem die
Klarheit der neuen Regelung: "Mit der Einführung der Rettungsgasse
gilt wie bisher: Einsatzfahrzeugen ist Platz zu machen! Schon bei
Beginn der Staubildung haben die Fahrzeuglenker ihre Fahrzeuge so zu
lenken, dass zwischen dem äußerst linken und dem zunächst gelegenen
Fahrstreifen ein Freiraum - die Rettungsgasse - gebildet wird. Dazu
darf auch auf den Pannenstreifen ausgewichen werden."
Mehr Informationen zur Rettungsgasse:
www.rettungsgasse.com
Rückfragehinweis:
ASFINAG Mag. Christian Spitaler, MAS Pressesprecher Tel: +43 (0)50108-10835, Mobil: +43 664-60108 10835 mailto: [email protected] www.asfinag.at
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